Amnesty International:

Staatliche Geheimdienste foltern Syrien-Heimkehrer

Ausland
07.09.2021 06:00

Syrische Geheimdienste haben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zufolge nach Syrien zurückgekehrte Flüchtlinge inhaftiert, gefoltert und verschwinden lassen. Ein neuer Bericht der Organisation vom Dienstag dokumentiert „schwerste Menschenrechtsverletzungen“ an 66 in die Heimat zurückgekehrten Flüchtlingen, unter ihnen 13 Kindern. Neben sexualisierter Gewalt und weiteren Misshandlungen dokumentierte Amnesty eigenen Angaben zufolge auch fünf Todesfälle.

In 17 weiteren Fällen sei der Verbleib der Menschen bis heute nicht bekannt. „Die militärischen Auseinandersetzungen mögen in zahlreichen Landesteilen nun nachgelassen haben - die systematischen Menschenrechtsverletzungen der syrischen Regierung, wie Misshandlungen, Folter und Mord, gehen aber weiter“, erklärte der Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, Markus N. Beeko.

Syrien für Rückkehrende „nirgendwo sicher“
Der Bericht mit dem Titel „You‘re going to your death“ (Du gehst deinem Tod entgegen) belege, „dass syrische Behörden weiter schwerste Menschenrechtsverletzungen begehen“. Syrien sei nirgendwo für Rückkehrende sicher. „Die Geheimdienste haben es gezielt auf zurückgekehrte syrische Flüchtlinge abgesehen - sie sind in besonderer Gefahr“, warnte Beeko.

Beeko fordert Abschiebe-Stopp nach Syrien
„Es verstößt gegen das Völkerrecht, Menschen in ein Land abzuschieben, in dem sie Gefahr laufen, verschleppt und gefoltert zu werden“, betonte Beeko. Genau das sei aber bei Syrien der Fall. Er forderte europäische Regierungen auf, auf Länder wie die Türkei und den Libanon einzuwirken, damit diese Flüchtlinge nicht nach Syrien abschieben.

Der Bericht dokumentiert laut Amnesty Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen, die zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 unter anderem aus Deutschland, Frankreich, der Türkei, Jordanien und dem Libanon nach Syrien zurückgekehrt sind. Die Organisation führte Dutzende Interviews mit Syrern, unter ihnen Rückkehrer oder deren Angehörige.

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