Einstimmig wie die geforderte Abberufung des gesamten gewählten Feuerwehr-Kommandos erfolgte in Marchtrenk nun auch die Freigabe der bisherigen Kosten für die anwaltliche Beratung der Stadtgemeinde: mehr als 120.000 Euro. Wegen des hohen Betrags wurde der Gemeinderat befragt.
„Da zwischenzeitlich die Betragsgrenze gemäß § 56 Oberösterreichische Gemeindeordnung für die Zuständigkeit des Stadtrates überschritten wurde, ergeht vom Stadtrat die Erweiterung der ursprünglichen Auftragsvergabe der Antrag an den Gemeinderat zur Fortsetzung des Mandats“, heißt es sperrig im Gemeinderatsantrag von Bürgermeister Paul Mahr. Angehängt sind drei Honorarnoten der Steuerberatungs- und Anwaltskanzlei KPMG, bzw. nahestehender Kanzleien. Die Summe der bisherigen Kosten für die Beratung und auch „umfangreichen Recherchen“, etwa wegen eines am Postweg verloren gegangenen USB-Sticks oder Schwärzungen nach dem Hinweisgeberschutz, etc. belaufen sich auf 120.202,42 Euro. Da der Stadtrat nur bis 50.0000 Euro die Freigabe erteilen kann, wurde nun der Gemeinderat eingeschaltet – und der nickte die Kosten ab.
Abberufung und Ermittlungen
Inwieweit weitere Honorare folgen, ist noch unklar. Derzeit seien aber alle Papiere beisammen und an das Landesfeuerwehrkommando und die Ermittlungsbehörden übergeben worden. Letztere schauen sich an, ob die angeblichen Verfehlungen – die Liste ist lang, nur einige mutmaßliche Malversationen sind nicht Abrechnen von Poolfüllungen, übermäßige Ausgaben, fragliche Verwendung von Vereinsgeldern und Irreführung bei Förderungsanfragen – strafrechtlich relevant sind (es gilt natürlich die Unschuldsvermutung). Das Landesfeuerwehrkommando beschäftigt sich mit der Abberufung des gesamten gewählten Kommandos.
Suspendierung von Kommando nicht möglich
Und inzwischen schaltet sich die Politik ein, genauer gesagt Feuerwehr-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Sie kündigt die Verschärfung des Feuerwehrgesetzes an. Weil derzeit nämlich nur Feuerwehrmitglieder, aber nicht das gewählte Kommando suspendiert werden können. Das soll nun geändert werden.
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