Forderung der Kammer

Storno-Gebühren beim Arzt in ganz Österreich?

Steiermark
20.08.2021 08:00

Aufregung herrscht nach der Ankündigung der steirischen Ärztekammer, die eine Storno-Gebühr für verpasste und nicht abgesagte Arzttermine einheben will. Nun zieht auch die bundesweite Ärzte-Vertretung nach. Während Leserinnen und Leser rumoren, stellt sich die Patienten-Ombudsfrau hinter den Vorschlag der Kammer - aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Immer öfter passiert es, dass Patienten einen Termin ausmachen, dann aber weder auftauchen noch absagen. Das sei „rücksichtslos“, sagt der Vizepräsident der steirischen Ärztekammer, Dietmar Bayer. Sein Vorschlag, 25 bis 50 Euro Storno-Gebühr einzuheben, findet nun auch in Wien Anklang: Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, kann sich die Storno-Gebühr in allen Bundesländern vorstellen. „Wer Termine nicht absagt, handelt egoistisch und rücksichtlos“, stellt er klar.

„Patient muss wissen, welche Gebühren drohen“
Auch die steirische Patientenombudsfrau, Michaela Wlattnig, befürwortet den Vorschlag. „Es ist einem Patienten zuzumuten, den Termin rechtzeitig abzusagen“, sagt die Juristin. „Andere haben ja einen Nachteil, weil es oft lange Wartezeiten gibt, und der Arzt hat einen Verdienstentgang.“

Wichtig sei jedoch, dass ein Patient genau weiß, was ihm droht. „Er muss genau wissen, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben Kosten entstehen und wie hoch sie sind. Das müsste bei der Terminvereinbarung genau gesagt werden. Ein lapidarer Hinweis auf der Homepage reicht sicher nicht aus.“

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Erhebt ein Patient Einspruch, muss der Arzt auch nachweisen können, dass ihm ein Verdienst entgangen ist.

Michaela Wlattnig

Außerdem sei es wichtig, „rechtzeitiges“ Absagen genau zu definieren. Und die Regelung sollte auch laut Ombudsfrau Wlattnig bundesweit einheitlich sein.

„Strafe“ auch für lange Wartezeiten beim Arzt?
In der „Krone“-Community wird vor allem eine Forderung laut: Nämlich dass diese Regelung auch umgekehrt für den Arzt gilt. „Dann müsste man auch eine Gebühr einheben, wenn trotz Terminvereinbarung stundenlange Wartezeiten anfallen! Gleiches Recht für alle“, schreibt ein Leser.

Dafür sieht die Patientenombudsfrau keine rechtliche Grundlage gegeben. „Der Patient erhält eine Leistung, durch eine Zeitverzögerung entsteht ihm in den meisten Fällen kein Schaden. Außerdem muss der Arzt entscheiden, was dringend ist und was nicht. Terminverschiebungen passieren ja nicht leichtfertig.“

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