Diesebezügliche Kritik sei daher berechtigt - auch wenn im Nachhinein nicht gesagt werden könne, ob das Gericht in einem früheren Verfahrensstadium die Untersuchungshaft verhängt hätte. Die Staatsanwaltschaft habe "noch im Verhandlungssaal" die U-Haft beantragt, nachdem der Täter zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war, betonte Mayr. Der Antrag wurde aber vom Gericht abgewiesen.
Verurteilter immer "greifbar" gewesen
Der Antrag sei abgewiesen worden, da bei dem Mann laut Lechner keine Fluchtgefahr bestand: Er sei immer "greifbar" gewesen und habe eine aufrechte Wohnadresse vorweisen können. Der Antrag wurde von der Staatsanwaltschaft nach dem erstinstanzlichen Urteil gestellt und sei abgewiesen worden. "Der Verurteilte war ja dann auch zur Verhandlung am Oberlandesgericht am 26. Jänner dieses Jahres erschienen", sagte Lechner. Der Mann müsse jetzt innerhalb der üblichen 30-Tage Frist seine Haft antreten.
Kinderpornografische Fotos
Hintergrund der Verurteilung: Vor mehr als zwei Jahren missbrauchte der Tiroler seine Töchter sexuell und fertigte davon auch noch Fotos an. Das Löschen der Dateien am Computer bewahrte ihn nicht vor dem Ermittlungserfolg, denn die Fotos konnten von Spezialisten wiederhergestellt werden. Darunter waren auch andere kinderpornografische Darstellungen. Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte nun das Hafturteil, das schon im Oktober des Vorjahres gefällt worden war.
Für die Mutter der missbrauchten Zwillingstöchter ist es nun eine enorme Belastung, im selben Ort wie der verurteilte 25-Jährige wohnen zu müssen.









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