Streit ums Geld

Erbschaftskrimi: Die Millionärin und ihr Leibarzt

Wien
27.07.2021 06:00

Eine feine Dame mit 16 Millionen Euro auf der hohen Kante stirbt. Weil sie keine Kinder hat, geht der Streit ums Geld los. Ein Mediziner des Wiener Gesundheitsverbundes sieht sich als Alleinerbe.

Bevor wir uns, so wie alle anderen auch, für Hilda Swadlos Geld interessieren, versuchen wir, sie vorher ein bisschen kennenzulernen. Hilda Helene Swadlo wurde am 27. Juli 1913 in Wien geboren. Ein Jahr und einen Tag später begann der Erste Weltkrieg. Wir müssen in der Erzählung ihres Lebens viele Stationen auslassen, denn fast all ihre Freunde, die uns Geschichten erzählen könnten, sind heute tot.

„Hilda war eine lustige, aber bestimmende Persönlichkeit“
Hilda Swadlo verliebte sich als junge Frau in den 15 Jahre älteren Otto. Die beiden verdienten ein Vermögen mit der Fabrikation von Maschinen. „Hilda war eine lustige, aber bestimmende Persönlichkeit“, sagt Betreuerin Sabine*, die sich am Ende 13 Jahre lang um sie gekümmert hat. „Und sie war neugierig, selbst im hohen Alter wollte sie wissen, wie ein Handy funktioniert.“ Hilda Swadlo hörte gerne klassische Musik, tanzte früher mit ihrem Mann auf dem Opernball und war eitel. Für die Besuche im Café Dommayer zog sie auch als Greisin ihre schönsten Schuhe an.

Kinder gab es nicht, nur einen Waisenknaben
Wer das Glück hat, einen langen Lebensweg zu beschreiten, hat das Pech, auf dieser Strecke viele Menschen zu verlieren. Hildas Mann starb im Jahr 1992. Kinder hatten die beiden nicht, nur einen Wahlneffen, der als Waise bei den Swadlos aufgewachsen war. Aber auch er begrub nicht sie, sie begrub ihn. 2018 starb der Mann. Und das war bei Hilda Swadlos eigenem Tod am 6. Februar 2019 der Stand der Dinge: Die 105-Jährige hinterließ keine Kinder, aber 16,5 Millionen Euro. Lange ging Andreas L.* davon aus, Alleinerbe zu sein. Andreas L. ist der Freund des verstorbenen Wahlneffen und war für Hilda eine Art Ziehsohn.

Ausgeräumte Villen, geübte Unterschriften, dubiose Notartermine
Und hier beginnt ein Erbschaftskrimi, den sich kein Mensch verdient hat. Es geht um ausgeräumte Villen, geübte Unterschriften, Medikamente und dubiose Notartermine. Und es geht um einen Arzt des Wiener Gesundheitsverbundes, der sich vor allem vor Swadlos Tod intensiv um die Dame gekümmert hat. Und jetzt Alleinerbe sein will.

„Es hat sich eine Freundschaft entwickelt“
Hier dürfen wir Dr. T.* vorstellen. Der Leibarzt der Swadlos seit 1991. Ein Mann, den man anruft, wenn man Fieber bekommt oder Durchfall. „Es hat sich eine Bekanntschaft und später Freundschaft entwickelt“, sagt T.s Anwalt. Andreas L.s Rechtsbeistand Markus Passer sagt: „Seine Besuche hatten stets nur den Zweck medizinischer Betreuung.“ Eine Freundschaft habe es nicht gegeben. Als Frau Swadlo immer mehr Hilfe benötigte, wurde sie im Pflegeheim des Gesundheitsverbundes untergebracht, in dem Dr. T. arbeitete. Wegen der Freundschaft, sagen die einen, um sie zu kontrollieren, die anderen.

Wir schreiben 2018, und laut Schriftsatz von Anwalt Passer ist Frau Swadlo altersbedingt eingeschränkt: Sie zeigte demnach paranoide Züge, sprach von schwarzen Männern und der manipulierten Zeit, soll Medikamente (Tramal, Haldol) genommen sowie unter einer 90-prozentigen Sehbehinderung, Schwerhörigkeit und beginnender Demenz gelitten haben. Der Anwalt des Arztes bestreitet diesen Zustand. Frau Swadlo sei testier- und geschäftsfähig gewesen. Testierfähig heißt: Sie konnte zu dieser Zeit rechtswirksam ein Testament unterzeichnen. In diesem Fall zugunsten des Mediziners. Das würden Gutachten belegen, auch Zeugen und ein Notar.

Möbel, Teppiche, Schmuck - alles weg
Die einen sagen dies, die anderen das. Wie in der Sache mit den ausgeräumten Villen. Zuerst trat der Arzt das Erbe nicht an, dann händigte dessen Notar dem Ziehsohn die 42 Schlüssel aller Liegenschaften aus. Möbel, Perserteppiche, Schmuck, alles weg. „Diese Dinge hat die bestellte Verlassenschaftskuratorin auch nicht in ihrem Bericht erwähnt“, sagt Markus Passer. Und der Anwalt des Arztes: „Die Wertgegenstände wurden zur Sicherstellung und zum Schutz vor Einbruchsdiebstählen eingelagert.“

Erbforscher entdeckten zwei Polinnen
An Vorwürfen mangelt es in der Geschichte nicht. Der Arzt soll andere beauftragt haben, mit Frau Swadlo Unterschriften zu üben, was dementiert wird. Die Dame habe, als man ihr vom Arzt ein Testament aufdrängen wollte, den Notar laut Schriftsatz aus dem Zimmer geworfen, was dementiert wird. Darin ist auch zu lesen, dass Dr. T. „seine Position als behandelnder Arzt ausnützte, um direkten Einfluss auf die Erblasserin zu nehmen, damit ein Testament in seinem Sinne zustande käme“, was - natürlich - dementiert wird. Und um das Chaos perfekt zu machen, haben Erbforscher zwei Polinnen entdeckt, die Frau Swadlo zwar nie getroffen haben, die in den Verästelungen des Stammbaumes an den äußersten Spitzen sitzen, aber auch erben könnten.

Welchen Erben hätte Frau Swadlo gewollt?
Wir erinnern uns an Frau Sabine, die Betreuerin von Frau Swadlo, die auch im gleichen Heim gearbeitet hat wie der Mediziner. Was würde die Millionärin wollen, wer sollte erben? „Definitiv ihr Ziehsohn“, sagt sie. „Der Arzt hat sie in den Monaten vor ihrem Tod öfter besucht als in den 30 Jahren davor. Sie hat zu dieser Zeit auch unter Halluzinationen und Schreiattacken gelitten. Ich wurde öfter gerufen, um sie zu beruhigen. Ich glaube, dass sie am Ende nicht mehr gewusst hat, was sie macht und was sie unterschreibt.“ Sätze, die wir auch beim Gerichtsprozess hören werden, der bald beginnen könnte. Der Anwalt des Arztes aber bleibt dabei: Die Millionärin war „in der Lage, ein notarielles Testament zu errichten“.

Heute noch geht Sabine Frau Swadlo oft besuchen. Es sind fast immer nur ihre Blumen und Kerzen, die am Grab stehen. Vor vielen Jahren hat Swadlo zu ihr einmal gesagt: „Schau, wenn man Geld hat, ist man auch im hohen Alter noch attraktiv für die Männer.“ Leider auch über den Tod hinaus.

* Name der Redaktion bekannt, aber geändert

So zählt der Letzte Wille
Auch die Vorschriften für Testamente haben sich mit der großen Erbrechtsreform 2017 geändert. Bei einer eigenhändigen Verfügung ist zu beachten: Der Erblasser muss es selbst handschriftlich verfassen, unterschreiben und am besten mit Datum versehen. Juristen empfehlen, ein solches Papier im Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer oder Rechtsanwaltskammer zu hinterlegen.

Möglich ist auch ein fremdhändiges Testament, das mit PC oder von einer anderen Person verfasst worden ist und vom Erblasser nur unterschrieben wird. Dazu sind drei Zeugen notwendig. Besteht bei einem Erblasser Lebensgefahr und kann er selbst keine Verfügung mehr erstellen, bleibt als letzter Ausweg ein mündliches Nottestament vor zwei Ohrenzeugen. Ein solches ist aber nur drei Monate gültig.

Erben zu finden ist manchmal schwierig, aber irgendein weiter Verwandter kann vom Notar meist ausgeforscht werden. Wenn sich wirklich niemand meldet und auch kein Testament vorhanden ist, erbt letztlich der Staat. Und findet sich niemand, der für die Beerdigung aufkommt, sorgt die Gemeinde dafür. In Wien gibt es jährlich 800 „Sozialbestattungen“, jede davon kostet der Stadt knapp 3000 Euro.

Peter Grotter
Peter Grotter
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