Eishockey – Frauen
Hintergrund: Einem Zahnarzt, der nicht zum Spitalspersonal gehört, wurde ein zahnärztliches Spülgerät zur Verfügung gestellt. Allerdings war dieses nicht ausreichend gereinigt. Erst beim Spülen des Mundes bemerkte der Arzt, dass die Flüssigkeit stark schäumte.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Die Ärzte glauben, dass das Kind keine Dauerschäden haben wird.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.