Trotz 10-Tages-Vignette erhielt ein Wiener nach seinem Urlaub eine Ersatzmaut-Forderung der ASFINAG. Denn das Pickerl wurde mit Gültigkeit „31. April“ ausgestellt. Dass es das Datum gar nicht gibt, zählte nicht.
Für eine Urlaubsreise hatte Jörg W. die 10-Tages-Autobahnvignette Ende Mai in einer Trafik in Wien gekauft. Dass das Pickerl versehentlich mit dem Datum „31. 4.“ entwertet wurde, habe er damals nicht bemerkt, so der Leser. Nach dem Urlaub folgte dann die böse Überraschung. Ein Brief, in dem 120 Euro Ersatzmaut wegen einer fehlenden Vignette gefordert wurden.
Die ASFINAG zeigte hier aber kein Entgegenkommen. Denn dass der 31. 4. gar nicht existiert, ließ man gegenüber Herrn W. nicht gelten. „Ich habe alle Unterlagen sowie die Quittung übermittelt. Es hieß, dass die Forderung gerechtfertigt sei. Denn die Vignette sei ja nach meinen Wünschen ausgestellt worden“, berichtete Herr W. der Ombudsfrau.
Trafikant übernimmt Ersatzmaut
Wirklich schnell und professionell reagiert hat in diesem Fall der betroffene Trafikant. Er bedaure den Fehler beim Abstempeln sehr und werde die Ersatzmaut übernehmen, teilte dieser auf Anfrage mit.
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