Polizei will strafen

Große Aufregung um Grazer Brücken-Springer

Steiermark
09.07.2021 10:25

Hundstage in der Steiermark! Bevor die Hitzewelle am Freitag mit Gewittern lautstark zu Ende geht, kletterten die Temperaturen nochmals in lichte Höhen. In einigen Orten kratzte man sogar an der 35-Grad-Marke. Zu viel offenbar für viele Jugendliche, die in Graz auf ziemlich leichtsinnige Art und Weise Abkühlung in der Mur suchten.

Die bosnische Stadt Mostar ist berühmt für ihre waghalsigen Brücken-Springer - auch in Rom wird etwa das neue Jahr traditionell mit einem Sprung aus 18 Metern Höhe in den Tiber eingeläutet. In der steirischen Landeshauptstadt war ein Sprung von einer Brücke bisher meist eine eher einmalige Angelegenheit.

Doch durch das Murkraftwerk hat sich der Pegelstand erhöht, die Fließgeschwindigkeit verringert. Gemeinsam mit den hochsommerlichen Temperaturen war das für viele Jugendliche offenbar eine Einladung zum Brücken-Springen. Vom Augarten- und Puchsteg ging’s in den vergangenen Tagen mehr oder weniger grazil in die Fluten.

Strömung und Treibgut als Gefahr
Zu empfehlen ist diese Form der Abkühlung freilich nicht. Zwar beträgt die Wassertiefe der Mur beim Puchsteg knapp sechs Meter (auf Höhe des Augartens sind es nur drei), „aber speziell am Rand ist es viel seichter. Dazu kommt das Thema Strömung und Treibgut“, warnt Urs Harnik, Konzernsprecher der Energie Steiermark, die das Murkraftwerk mit dem Verbund betreibt.

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Wenn wir jemanden erwischen, gibt es eine Anzeige bei der Verwaltungsstrafbehörde.

Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion

Auch bei der Polizei ist das Brücken-Hüpfen mittlerweile heißes Thema. Am Mittwoch wurden beim Puchsteg schon eifrig Namen notiert. „Wenn wir jemanden erwischen, gibt es eine Anzeige bei der Verwaltungsstrafbehörde“, stellt Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion klar. Und: „Löst jemand durch dieses fahrlässige Verhalten einen Rettungseinsatz aus, kann es teuer werden.“

„Kein Badegewässer“
Nüchterner sieht Robert Wiener, Leiter der Abteilung Grünraum und Gewässer, die Sache: „Gesetzlich ist das Baden in der Mur nicht verboten - wir appellieren aber trotzdem an die Eigenverantwortung.“ Nachsatz: „Schon allein aus hygienischen Gründen ist die Mur aber kein Badegewässer.“

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