Sechs Kilometer mindestens muss nun der Abstand zwischen niedergelassener und Haus-Apotheke betragen. In Zwentendorf waren es nur 5,5 Kilometer, weshalb die Bewilligung zunächst nicht erteilt wurde. Sachverständige und Beamte maßen fünfmal nach. „Was hat das eigentlich gekostet?“, ärgern sich Einwohner. Erst als wegen eines neuen Kindergartens Einbahnen verordnet werden mussten, änderte sich die Distanz zugunsten der Gemeinde. Dort war der Ärger monatelang aber sehr groß.
Vor allem ältere Bürger litten: „Zur nächsten Apotheke in Atzenbrugg gibt es keine öffentliche Verbindung, daher mussten sie weite Umwege in Kauf nehmen“, erklärt SP-Vizeortschef Johann Scheed. Er fordert nun dringend die Änderung der Bestimmungen: „Wir werden jetzt auch mit anderen Gemeinden Kontakt aufnehmen, welche dieselben Probleme haben.“
von Gernot Buchegger, Kronen Zeitung









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