„Wir können das Steinbruch-Projekt nicht beurteilen“, so Dr. Ulrike Dengg in ihrem ablehnenden Bescheid: „Denn der Betreiber hat, trotz der Aufforderung seine Unterlagen nachzubessern, keine zusätzlichen Informationen geliefert.“
Im Wasserrechtsverfahren war der ablehnende Bescheid der BH Hallein vom 13.11.2009 bereits im Juli des Vorjahres vom Land an die erste Instanz zurück verwiesen worden. Jetzt geschah das auch mit dem negativen Bescheid der Halleiner vom 28.10.2010 (30202-152/5659/166-2010), was das Mineralrohstoffgesetz betrifft.
„Die dem Bescheid zugrunde liegende Rechtsauffassung ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig“, heißt es im Landes-Bescheid vom 3. Jänner 2011. Außerdem wurden Verfahrensvorschriften missachtet. Und Projekt-Betreiber Matthias Rettenbacher habe sehr wohl eine Projektabänderung eingereicht, so das Land. Allerdings erst während des Berufungsverfahrens gegen den negativen Bescheid vom 13. November 2009.
Jetzt bekommt Wirt und Unternehmer Matthias Rettenbacher eine zweite Chance, 60 Jahre lang inmitten einer alpinen Ruhezone einen Steinbruch zu betreiben. Für die Gemeindevertretung von St. Koloman, die das Vorhaben ohne Ausnahme ablehnt, ist das „Zurück an den Start“ ebenso eine Katastrophe wie für die 1.300 Projekt-Gegner im Ort.
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