Rund 640.000 Euro

Sommermärchen-Prozess: Jetzt fließt Geld!

Fußball International
21.05.2021 22:37

Ehemalige Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes und der FIFA erhalten aufgrund des Scheiterns des Sommermärchen-Prozesses in der Schweiz Entschädigungen! Die vier ursprünglich Angeklagten bekommen dafür insgesamt rund 705.000 Schweizer Franken (640.000 Euro), gab das Schweizer Bundesstrafgericht am Freitag bekannt. Die Summe lag weit unter den Forderungen ...

Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte versucht, den Ex-Funktionären Prozesskosten aufzubürden. Sie argumentierte unter anderem, dass die vier das Verfahren erschwert hätten, bevor es im April 2020 wegen Verjährung eingestellt wurde. Angeklagt waren die ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt sowie der einstige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi.

Die Entschädigungen aus der Schweizer Staatskasse wurden hauptsächlich für Anwaltskosten zugesprochen. Zusätzlich erhalten die vier jeweils 15.000 Franken „für besonders schwere Verletzungen der persönlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung“, wie das Gericht bekannt gab. Das Quartett hatte insgesamt 3,2 Millionen Franken an Entschädigungen und jeweils 100.000 Franken Schadenersatz verlangt. Zwanziger, Schmidt und Linsi waren wegen Betruges, Niersbach wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Ein Verfahren gegen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer war wegen seines Gesundheitszustands abgetrennt worden.

Im Kern ging es um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB über den Weltverband FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Beim DFB läuft noch eine interne Aufarbeitung der Sommermärchen-Affäre. Zudem ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft im gleichen Sachzusammenhang gegen das Quartett. Die FIFA hatte im Februar mitgeteilt, dass sie das Ethikverfahren gegen Zwanziger, Beckenbauer und Schmidt wegen Verjährung nicht weiter verfolgt.

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(Bild: KMM)



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