450 Euro Strafe

Verwaltungsericht hebt „Bierdosen-Strafen“ auf

Oberösterreich
20.05.2021 09:03
Zwei auf einer Sitzbank vergessene Bierdosen und ein „allenfalls vom Wind verwehtes Taschentuch“ haben zwei Brüdern je 450 Euro Geldstrafe von der BH Braunau eingebracht. Das Landesverwaltungsgericht wandelte dies nun in zwei Ermahnungen um. Die BH verfolgt die Causa nicht mehr weiter.

„Krone“-Leser kennen den Fall mit diesen drakonischen Strafen, wir haben im September des Vorjahres berichtet. Kürzlich hat das Landesverwaltungsgericht, vor das die Brüder - vertreten vom Braunauer Rechtsanwalt Mag. Alexander Lirk - gezogen sind, die abfallrechtlichen Mindeststrafen von je 450 € in zwei Ermahnungen umgewandelt. Im Verwaltungsstrafgesetz wird dieses „Schlupfloch“ unter bestimmten, hier als erfüllt angesehenen Voraussetzungen ermöglicht.

Das hätte auch die BH von Anfang an so sehen können
Sogar eine mündliche Verhandlung gab es beim Landesverwaltungsgericht. Dieses stellt in seinem Urteil fest, die – übrigens von Zeugen mit „Tatort-Fotos“ angeschwärzten – Brüder hätten den Sachverhalt „überzeugend geschildert und übereinstimmend und glaubwürdig angegeben, dass sie einfach nach Verlassen der Parkbank auf die Bierdosen vergessen hätten und es normalerweise nicht ihre Art sei, Abfälle liegenzulassen“.

Stellungnahme von BH-Chef Kronberger
Die BH Braunau legte dagegen kein Rechtsmittel ein. BH-Chef Gerald Kronberger reagierte auf eine Anfrage der „Krone“ vom Mittwoch wegen einer allfälligen Stellungnahme am Donnerstag und schickte uns folgende Stellungnahme, die wir hier 1:1 wiedergeben: „Im vorliegenden Fall aus dem Frühjahr 2020 handelt es sich um eine von Nachbarn mit Fotos und Zeugenaussage dokumentierte Anzeige bei der Polizei, wonach die betreffenden amtsbekannten Personen ihren Müll (Bierdosen) auf einer öffentlichen Parkbank nicht “vergessen„ haben, sondern die Bierdosen nach Entleerung im Auto nicht mitgenommen haben, sondern auf der Parkbank entsorgt haben bzw benutzte Papiertaschentücher einfach zu Boden warfen (eigene Aussage und Zeugenaussagen im Protokoll), anstatt sie im nahen Mistkübel einzuwerfen. Ich darf diesbezüglich auf ein weiteres Erkenntnis des LVwG Oberösterreich hinweisen, wonach ein Lenker, der eine Bierdose aus dem Auto geworfen hat, mit EUR 495 bestraft wurde (vgl. Krone Artikel vom 11.11.2020,https://www.krone.at/2271994, Lenker warf Bierdose aus Auto: 495 Euro Strafe). Vorsätzliche Müllentsorgung auf öffentlichen Plätzen ist nach meinem “Hausverstand„ (Wording Pöchinger “ob der Enns", Krone 20.5.2021) kein Kavaliersdelikt und damit nicht als Fahrlässigkeit (Ermahnung) abzutun.

 OÖ-Krone
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