Tierschutz

Mängel bei Nutztier-Haltung: 504 Strafverfahren

Oberösterreich
19.05.2025 16:30

Verschmutzte Unterkünfte, Mängel in der Zucht, keine adäquate Versorgung, unzureichend eingestreute, trockene Liegefläche, unterlassene Betreuung - im Vorjahr gab es in Oberösterreich 504 neue Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz - viele davon betrafen Mängel in der Nutztierhaltung.

Dies war ihm sichtlich eine Herzensangelegenheit: Der scheidende Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) bilanziert seine 21-monatige Amtszeit. „2024 haben wir Österreichs modernstes Hundehaltegesetz in Rekordzeit geschaffen. Mit ,Tierschutz macht Schule‘ sorgten wir für eine Bildungsinitiative, die von Volksschulen und Kindergärten gut angenommen wurde. Und mit einem Teuerungsausgleich von 104.000 Euro konnten wir 2023 Betreibern von Tierheimen und Verwahrstellen finanzielle Sicherheit geben.“

Unschöne Bilanz
Weniger schön sieht hingegen die Bilanz der Tierschutzombudstelle aus: Im Vorjahr gab es 504 neu eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz. Ein weiterer Anstieg seit 2023, der vor allem mit den Verfahren wegen Mängeln in der Nutztierhaltung zusammenhängt. Tierschutzombudsfrau Cornelia Rouha-Mülleder: „Oft geht es dabei um hochgradig verschmutzte Tiere. Das ist bedeutend mehr als nur ein ,Schönheitsfehler‘. Sich sauber zu halten, ist ein tief verankertes Verhalten von Tieren.“ 

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