Neue Freiheit

Öffnung am 19. Mai: Was als Nachweis gilt

Österreich
15.05.2021 20:30

Wir dürfen wieder raus: Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind passé, sie endeten in der Nacht auf heute, Sonntag. Somit ist heute mit Ausnahme von Weihnachten der erste Tag seit 3. November 2020, an dem „das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs“ auch von 20 bis 6 Uhr nicht mehr nur für die bekannten Ausnahmen zulässig ist. Weiter geht es dann am Mittwoch, wenn die großen Lockerungen für Gastronomie, Kultur und Co. in Kraft treten. Dann kommt die Freiheit: Die „Krone“ erklärt, wann Impfung oder die Genesung gilt - und was passiert, wenn man den zweiten Impftermin versäumt.

Wer Freiheiten genießen will, braucht einen Nachweis, dass von ihm „eine geringe epidemiologische Gefahr“ ausgeht. Was steif klingt, heißt für die Praxis einfach, dass man getestet, geimpft oder genesen sein und eines davon belegen können muss.

Bei den Tests sind es die entsprechenden Resultate - dazu hat die „Krone“ bereits ausführlich berichtet.

Etwas komplizierter wird es bei der Impfung. Wer mit BioNTech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca geimpft wurde und die erste Teilimpfung hat: Diese muss zumindest 22 Tage alt sein, und sie gilt für maximal drei Monate. Wer die Zweitimpfung hat, verlängert seine „Freifahrt“ somit um sechs auf insgesamt neun Monate. Ähnliches gilt beim Vakzin von der Johnson-und-Johnson-Tochter Janssen, wo es nur einen Stich braucht: Wer damit gepiekst wurde, bei dem gilt die Impfung ab dem 22. Tag für neun Monate.

Genesene sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten hier etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt ebenso, maximal aber für drei Monate. Und wer genesen sowie bereits einmal gestochen wurde, bei dem gilt die Impfung neun Monate ab dem Stich.

Übrigens, weil uns Leseranfragen erreichten: Wer den Termin für die Zweitimpfung nicht genau einhalten kann und ein paar Tage früher oder später geimpft wird, muss sich nicht gleich sorgen, dass die Erstimpfung umsonst war. Der zweite Stich dient ja als eine Art Erinnerung für den Körper bzw. als Auffrischer und Ankurbler für den Impfschutz, damit sich die volle Wirksamkeit entfaltet.

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