„Krone“-Ombudsfrau

Falsches Schweizer Millionen-Glück

Ombudsfrau
05.05.2021 06:00

Immer wieder versuchen dreiste Schwindler, mit der unerlaubten Verwendung bekannter Namen „Geschäfte“ zu machen. Gerade sorgt ein Unternehmen aus der Schweiz für Ärger. Es verspricht ausgerechnet unseren Abonnenten im Namen unserer Vertriebsfirma Mediaprint Gewinne. Die Ombudsfrau warnt!

„Krone“-Abonnentin Karin L. (Name von der Redaktion geändert) ist die Sache gleich komisch vorgekommen. Sie hat von der „Swiss Millionen AG“ einen Brief erhalten, in dem ihr als unserer Kundin ein Gewinn von knapp 79.000 Euro versprochen wird. Diese „Dankeschön-Aktion“ sei für Verlagskunden veranstaltet worden. Quasi als Bestätigung für die Seriosität sind mehrere namhafte Medienunternehmen angeführt, unter anderem die Mediaprint. Durch die Auszahlung des Gewinns würden lediglich Kosten für den Notar anfallen. Im Fall des Verzichts auf den Gewinn müsse zudem eine Verzichtserklärung in die Schweiz geschickt werden.

Misstrauisch über so viel „Glück“ hat Frau L. bei uns nachgefragt. Sie war zugleich über die vermeintliche Weitergabe ihrer Daten an die Schweizer verärgert. Sie hatte nicht aktiv an einem Gewinnspiel teilgenommen und wollte daher wissen, wie die „Swiss Millionen AG“ an ihren Namen und ihre Adresse gekommen ist.

Kein seriöses Gewinnspiel
Wir konnten der Oberösterreicherin versichern, dass weder die „Krone“ noch die Mediaprint Daten von Kunden weitergibt. Vor allem nicht an schwindlige Gewinnspielfirmen. Wie die „Swiss Millionen AG“ an Namen und Adresse gekommen ist, wissen wir freilich nicht. Fest steht aber, dass es sich um kein seriöses Gewinnspiel handelt. Auch, wenn noch so viele bekannte Unternehmen unerlaubt auf einen Brief geschrieben werden. Ihre Ombudsfrau möchte daher an dieser Stelle wieder einmal warnen: Ohne Teilnahme an einem Gewinnspiel kann es keinen Gewinn geben. Schon gar nicht, wenn vor der Auszahlung irgendwelche Kosten beglichen werden, Telefonnummern im Ausland angerufen oder Daten in Form einer Verzichtserklärung bekannt gegeben werden müssen!

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