Einem 35-jährigen Vorarlberger sind in der Beziehung wiederholt die Sicherungen durchgebrannt. Am Montag musste er sich wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht Feldkirch verantworten
Das Opfer, die damalige Freundin, soll dem Lkw-Mechaniker im vergangenen Sommer mehrere schlaflose Nächte bereitet haben. Von tätlichen Angriffen auf ihren Mandanten und massiven Beleidigungen gegen dessen Familie berichtet Anwältin Olivia Lerch. „Mein Mandant hat ihr lediglich eine Watsche gegeben. Das ist alles.“ Außerdem sei es nicht das erste Mal, so die Juristin, dass sie einen Mandanten vertrete, der mit der Frau zu tun gehabt hätte: „Sie ist für ihre Lügen bekannt.“
Den Kopf auf den Küchentisch geschlagen
Doch die Vorwürfe des Staatsanwaltes gegen den nunmehrigen Ex-Freund der Frau sind massiv. Im Zuge eines Streits Ende Juli letzten Jahres soll er das Opfer am Hals gepackt und gegen eine Wand gedrückt haben. Zwei Wochen später dann der nächste Ausraster: Mehrmals soll er den Kopf der Frau gegen den Küchentisch geschlagen, sie geohrfeigt und mit Füßen getreten haben.
Was der Angeklagte in der Verhandlung weitestgehend bestreitet, weshalb er sich nur teilweise schuldig bekennt – nur die Ohrfeige gibt er zu: „Ich kam von der Arbeit nach Hause. Als ich ihr mitteilte, dass ich noch zu meinen Eltern fahren werde, rastete sie aus und beschimpfte mich in ihrer Eifersucht als Hurensohn. Nachdem sie dann noch meiner Mutter den Tod durch Vergewaltigung gewünscht hatte, rutschte mir die Hand aus.“
Schwere Verletzungen sind dokumentiert
Die vom Krankenhaus dokumentierten Verletzungen des Opfers, bei dem eine Gehirnerschütterung sowie zahlreiche Hämatome festgestellt wurden, erklärt der Ex-Freund dem Gericht so: „Die Hämatome am Hals hat sie sich selbst zugefügt. Das hat mir eine Nachbarin erzählt.“ Die Nasen- und Rippenprellungen kann sich der Beschuldigte nicht erklären. Lediglich die Watsche als Auslöser der Gehirnerschütterung hält er für möglich.
Auf Nachfrage von Richter Alexander Wehinger, weshalb ihn das Opfer zu Unrecht belasten solle, ist sich der Lkw-Mechaniker sicher: „Die will nur Schmerzensgeld. Es geht bei ihr immer ums Geld!“ Sichtlich aufgewühlt zieht der 35-Jährige gegen die Ex-Freundin vom Leder. „Sie hat 40.000 Euro Inkassoschulden, arbeitet seit zwei Jahren nichts.“ Er habe sie über Wasser gehalten, die Urlaube und die Wohnungseinrichtung bezahlt. „Als sie nach meiner Wegweisung den Beschluss erwirken wollte, länger in der Wohnung bleiben zu können, ging ich gerichtlich gegen sie vor. Mit dem Ergebnis, dass sie am Ende die Wohnung komplett ausräumte und auch noch mein Sparschwein plünderte!“
Schuldspruch im Sinne der Anklage
Zwar hört der Herr Rat geduldig zu, da aber die Verletzungen der Frau objektiviert sind und er den Aussagen des Opfers Glauben schenkt, endet der Prozess mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage. Der Mann wird zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro verdonnert. Dem Opfer muss er 500 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.
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