„Grundsätzlich fungiert eine Kreditkarte lediglich als Zahlungsmittel. Etwaige Reklamationen sind vom Kunden in erster Instanz mit dem Händler zu klären. Sollte der Klärungsversuch scheitern, folgt eine Prüfung“, so argumentieren die heimischen Bankinstitute bei etwaigen Problemen mit unerlaubten Abbuchungen.
Für einen 32-jährigen Weinviertler blieb dies auch die einzige Auskunft über Monate hinweg: „Jedes Quartal wurden mir für eine Fitness-App, die ich nur testen wollte, rund 100 Euro abgebucht, ohne Vertrag oder Abo. Von der Hausbank wurde ich lediglich vertröstet“, erklärt das Opfer.
Nur Wechsel der Bank half
Der App-Anbieter reagierte ebenfalls auf keine Mails. Und so setzte der Mann auf den Wechsel zu einem anderen Geldinstitut: „Ich sah einfach keinen anderen Ausweg mehr.“ Jetzt sollte aber endlich Frieden herrschen, hofft der geläuterte Fitness-App-Tester.
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