Hilfe für Betroffene

Gesetz wirksam: Löschpflicht bei Hass im Netz

Politik
01.04.2021 06:00

Einfach, rasch und kostengünstig sollen sich Betroffene wehren können, wenn sie Opfer von Hass im Netz werden - das ist das Ziel eines neuen Gesetzes, das mit Donnerstag wirksam ist. Damit müssen große Kommunikationsplattformen wie Facebook und Instagram Nutzern einfache Wege anbieten, um die Löschung von Hasspostings zu erwirken. 

Sind gemeldete Inhalte offensichtlich rechtswidrig, müssen diese innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Ist die Sache nicht ganz eindeutig, ist für die Prüfung sieben Tage Zeit. Die Regelungen gelten für Plattformen mit Sitz im In- und Ausland, die in Österreich mehr als 100.000 Nutzer haben oder einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro machen. Es gibt aber auch eine Reihe von Ausnahmen.

„Mit diesem neuen Gesetz zählt Österreich in Europa zu den Vorreitern im Kampf gegen Hass im Netz. Halten sich Konzerne nicht daran, sind Strafen bis zu zehn Millionen Euro fällig“, sagt Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).

Sandra Schieder
Sandra Schieder
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