Hilfe für Betroffene

Hass im Netz: Das bringt das neue Gesetz

Steiermark
25.01.2021 07:00

Hass im Netz betrifft Prominente ebenso wie Privatpersonen - und besonders oft Frauen. Expertinnen erklären das neue Gesetz, die schlimmen Auswirkungen und wo man sich Hilfe holen kann.

Hasspostings sollen verletzen, kränken, bloßstellen. „Bei jungen und unsicheren Personen richtet das großen Schaden an“, sagt Anwältin Karin Prutsch, die schon einiger solcher Fälle vertreten hat. „Es geht um Kritik am Aussehen, an der Figur oder weil jemand anders ist. Viele Betroffene haben danach psychische Probleme, einige müssen sogar eine Therapie machen.“

Diesen Eindruck kann auch Daniela Grabovac, Leiterin der Diskriminierungsstelle in Graz, bestätigen. „Für Betroffene ist das wie an einem mittelalterlichen Pranger zu stehen. Die ganze Welt sieht die Demütigungen.“

Vor- und Nachteile des neues Gesetzespakets
Ein neues Maßnahmenpaket von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) soll nun einen besseren rechtlichen Rahmen schaffen (siehe weiter unten). Das hat Vorteile, etwa, dass Upskirting (das Fotografieren unter den Rock) verboten wird, oder auch das Verschicken von unerwünschten Penisbildern im Netz als Belästigung strafrechtlich relevant wird.

„Das Herantreten an das Gericht wird außerdem durch ein einfaches Mandatsverfahren leichter“, erklärt Daniela Grabovac. Der Nachteil: Das kostet 107 Euro - viel Geld, wenn man knapp bei Kasse ist. An einem Unterstützungstopf wird gearbeitet. Außerdem kritisiert Grabovac, dass die Gefahr durch extremistische Gruppen im Netz nicht genug beachtet wurde.

Für Betroffene jedenfalls gilt: „Wenn man die Kraft hat, sollte man sich sofort Hilfe holen“ - bei Drohungen bei der Polizei, bei Beleidigungen bei der Antidiskriminierungsstelle.

Das gilt im mit dem neuen Gesetzespaket seit 1. Jänner
Hass im Netz ist weit mehr als ein beleidigender Kommentar. Strafbar wären im Schnitt 35 Prozent, zu einer Anzeige kommt es aber nur in sieben Prozent der Fälle. Mit dem neuen Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz soll es besser werden: Die typischen Hasspostings erfüllen in der Regel die Straftatbestände der „üblen Nachrede“ oder der „Beleidigung“. Dabei handelt es sich um Privatanklagedelikte, bei denen Opfer auf kostenintensivem Weg Täter selbst ausforschen müssen. In Zukunft forschen die Behörden die Beschuldigte aus, sofern es bei Gericht beantragt wird. Ein wichtiger Schritt ist, dass der Tatbestand des Cyber-Mobbings nun bereits nach dem ersten Post erfüllt ist. Und: Beiträge, die die Menschenwürde verletzten, sollen rascher gelöscht werden - wenn Betreiber wie Facebook mitspielen. Inwiefern das alles umsetzbar sein wird, bleibt abzuwarten.

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