Es war der letzte Tag der Quarantäne! Weil es zu Hause in der 75-Quadratmeter-Wohnung mit der Ehefrau und zwei kleinen Kindern offenbar zu einem Streit gekommen war, wollte der gebürtige Deutsche Dampf ablassen. „Ich habe mich mit Maske ins Auto gesetzt und wollte eine Runde drehen“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Doch Landsleute krachten dem Infizierten in den Wagen. „Die Polizei habe sogar ich gerufen.“
Diese stellte schließlich fest, dass der Familienvater den Absonderungsbescheid nicht eingehalten hatte.
„Schon einige Tage bevor mein Mandant positiv getestet wurde, hatte er Symptome. Er war nicht mehr infektiös“, so der Verteidiger des Deutschen – und wollte die These mit einem medizinischen Gutachten bestätigen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Doch Richter Gerhard Melichar dachte nicht daran, ein solches einzuholen. „Wo zieht man da die Grenze? Das nächste Mal kommt dann einer, der sagt, zwei Tage vor Ende der Quarantäne ist man nicht mehr ansteckend“, sagte der Richter.
Urteil: 3600 Euro Geldstrafe - zur Hälfte bedingt. Nicht rechtskräftig.
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