Sechs Jahre nach dem Tod des österreichischen Sängers und Komponisten Udo Jürgens ist ein Urteil im Streit um die Lied-Rechte gefallen: Das Zürcher Handelsgericht entschied, dass die Kinder diese Rechte erhalten sollen. Der langjährige Manager von Udo Jürgens, Freddy Burger, hat damit das Nachsehen. Dies geht aus dem kürzlich gefällten Urteil hervor, über das auch die Tageszeitung „Blick“ berichtete.
Die Klage seiner Firma Udo Jürgens Master AG (UJM) wurde vom Handelsgericht abgelehnt. Mit diesem Urteil dürfen die Kinder nun über die Veröffentlichung und Verwendung von Evergreens wie „Griechischer Wein“ und „Aber bitte mit Sahne“ entscheiden. Entsprechend können sie an den Liedern verdienen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Sieger des Rechtsstreites sind jedoch auch selber noch Aktionäre der Firma UJM des nun unterlegenen Freddy Burger. Die UJM wiederum ist nach wie vor Eigentümerin der Masterbänder mit Aufnahmen von Udo Jürgens und der dazugehörigen Produzentenrechte. Einer Stellungnahme der UJM zufolge, bedeutet dies nun, dass die UJM und die Erben gemeinsam dafür zuständig sind, neue Alben herauszugeben. Das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. UJM kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Udo Jürgens starb im Jahr 2014 im Alter von 80 Jahren an Herzversagen. Er brach auf einem Spaziergang am Bodensee zusammen.
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