Nicht rechtskräftig

Wegen Postings: Entschädigung für Landesjäger

Salzburg
15.01.2021 20:21

Das Endlos-Verfahren zwischen Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof und Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) ging am Freitag in den dritten Rechtsgang. Balluch wurde erneut teilweise verurteilt. Der Grund: Facebook-Postings. 

Wegen Facebook-Postings zog Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof gegen Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) und den Verein selbst vor Gericht. Seit Jahren fliegen zwischen dem VGT-Obmann und dem Landesjäger die Fetzen wegen eines Jagdgatters. Der VGT sieht darin Tierquälerei.

Am Freitag verurteilte Richter Philipp Grosser Balluch zu einer Geldstrafe von 480 Euro sowie einer Entschädigungs-Zahlung von 7200 Euro. Weil er als Medieninhaber betroffene Postings nicht gelöscht habe, müsse er die Geldstrafe bezahlen, hieß es in dem Urteil des Richters. In 15 Fällen sprach Grosser den Aktivisten teilweise jedoch auch frei. 

Die Klage gegen den VGT wies Grosser ab. „Bezüglich des Vereines VGT wurde der Antrag auf Zahlung einer Verbandsgeldbuße abgewiesen. Der Verein hat laut Gericht sorgfältig journalistisch gehandelt und inkriminierte Postings in angemessener Zeit gelöscht“, erklärt Gerichtssprecher Peter Egger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bereits zwei Mal waren Urteile zuvor von Oberinstanzen gekippt worden.

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