Viele Steirer werden zuhause von Personenbetreuern unterstützt. Einige von ihnen erhielten kürzlich von ihrer Agentur einen wenig erfreulichen Brief: Für die Durchführung von Qualitätsvisiten durch diplomierte, externe Krankenpfleger müsse man 150 Euro mehr pro Quartal verrechnen. „Das sind 600 Euro mehr, einfach so, aber warum?“, wundert sich ein Betroffener gegenüber der „Krone“.
Auch der Grazer Anwalt Michael Damitner wundert sich über diese Vorgehensweise: „Einseitige Eingriffe in Verträge sind unzulässig. Vor der ersten Zahlung sollte man sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Und wenn nur unter Vorbehalt bezahlen.“
Einseitige Eingriffe in Verträge sind unzulässig. Vor der ersten Zahlung sollte man sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Und wenn nur unter Vorbehalt bezahlen
Der Grazer Anwalt Michael Damitner
Geschäftsführer bedauert Umstände
Bei der Agentur nachgefragt, bedauert der Geschäftsführer - er will anonym bleiben - die Umstände. Eine zusätzliche Qualitäts-Zertifizierung schreibe diese Überprüfungen vor, die dadurch erlangte Qualität hätte auch medial kommuniziert werden sollen. Das sei seitens der Zertifizierungsstelle bis jetzt aber nicht geschehen. Von den Gebühren erhalte man keinen Cent.
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