Teilbedingte Haft:

Strafmilderung bei Missbrauchs-Prozess

Salzburg
14.01.2021 22:00

Fünf Jahre teilbedingte Haft, 20 Monate davon unbedingt. So lautet das Urteil für einen Salzburger (43) wegen Kindesmissbrauch. 2014 hat er zwei Mädchen, die im selben Haus wie er lebten, unsittlich berührt. Anders als in ähnlichen Fällen hat er von Beginn an reinen Tisch gemacht - mit Wirkung auf das Urteil.

Es ist ein „außergewöhnlicher Sonderfall“, sagt Verteidiger Michael Hofer. Fünf bis 15 Jahre Haft drohten seinem Mandanten: Weil er 2014 zwei Mädchen im Alter von fünf und acht Jahren an der intimsten Stelle berührt hat. Damals lebte er noch im gleichen Haus, war als Nachbar zu Besuch.

Reumütiges Geständnis

Sofort nach der Tat erkannte er sein Fehlverhalten, betont Hofer: „Er schrieb damals den Eltern einen Brief, entschuldigte sich und zog um.“ Beim älteren Opfer tauchten in der Pubertät dann erste psychische Konsequenzen auf – ein Gutachter konnte auch eine „Anpassungsstörung“ feststellen, die rechtlich als schwere Körperverletzung gewertet wird. „Die Therapiekosten für das Opfer hat er gezahlt.“ Auch vor der Richterin gab er sich „ehrlich und reuig“, so Hofer: „Ihm ist sein Problem bewusst.“ Daher kam es zu außerordentlicher Strafmilderung: Von fünf Jahren muss er 20 Monate in Haft absitzen.

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