Versicherungen haben nie Freude daran, wenn sie zahlen müssen. Das bekommen jetzt auch Firmeninhaber zu spüren, die sich für Verdienstentgänge im ersten Lockdown im Frühjahr an ihre Betriebsunterbrechungsversicherung wenden. Die Rechtsanwaltskanzlei Kirschner in Wels hat einen solchen Fall nun erfolgreich durchgefochten.
Die Versicherung stellte sich auf den Standpunkt, versichert sei nur der Ausfall durch eine Epidemie, Covid-19 verursachte aber eine Pandemie. Aber der Duden stellt klar: „Pandemie ist eine Epidemie im großen Ausmaß.“ Dieser Sicht schloss sich das Bezirksgericht Wels an. Die Klägerin, eine Friseurin, hat inzwischen das ihr zustehende Geld erhalten.
Sammelklagen werden nun geprüft
Lorenz Kirschner warnt in seinem Blog: „Die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt bei Versicherungen nicht. Viele Ansprüche verjähren schon nach einem Jahr.“ Die Welser Kanzlei prüft derzeit auch die Möglichkeit von Sammelklagen.
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