Transitzonen

EuGH verurteilt Ungarn erneut wegen Asylpolitik

Ausland
17.12.2020 10:41

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn am Donnerstag in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission erneut wegen seiner Asylpolitik verurteilt. Insbesondere ging es um die Transitzonen, in denen die Asylwerber bis vor Kurzem ausschließlich ihre Asylanträge stellen konnten. Allerdings hatte Ungarn bereits im Mai diese „Wartebereiche“ an der serbisch-ungarischen Grenze wegen eines früheren EuGH-Urteils geschlossen.

Der EuGH weist in seinem Urteil zwar auf den Umstand der bereits erfolgten Schließung hin, schreibt aber, dies habe „keine Auswirkungen auf die vorliegende Klage, da auf die Situation zu dem Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission die festgestellten Mängel hätten beseitigt worden sein sollen (8. Februar 2018)“.

Schuldig in vier Punkten
Die EU-Richter verurteilten Ungarn konkret in vier Punkten. Erstens geht es um die Verpflichtung für Asylwerber, ihren Antrag ausschließlich in den Transitzonen stellen zu können - zumal die tägliche Anzahl der möglichen Antragstellungen auch noch stark eingeschränkt wurde. Ein weiterer Punkt ist die Verpflichtung, sich während des Asylverfahrens ausschließlich in diesen Zonen aufzuhalten, worin der EuGH erneut die Kriterien einer Haft erfüllt sieht.

Weiters wird die sofortige Abschiebung von illegal eingereisten Personen, ohne die Vorschriften der EU-Rückführungsrichtlinie einzuhalten, bemängelt. Der letzte Punkt ist die Kritik an der Missachtung des Rechts der Antragsteller, während des Berufungsverfahrens gegen einen abschlägigen Entscheid auf ungarischem Territorium zu bleiben.

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