„Krone“-Ombudsfrau

Baum beschädigte Auto: Ohne Schuld keine Haftung

Ombudsfrau
16.11.2020 06:00

Wer haftet, wenn ein Baum ein Auto beschädigt? Normalerweise der Baumbesitzer. Aber laut Versicherung nur dann, wenn ihm eine Schuld nachgewiesen werden kann. Etwa wegen mangelnder Pflege. Ein Leser aus Wien bleibt deshalb auf seinem Schaden sitzen.

Während eines Sturms im September waren große Äste eines sehr hohen Baumes auf das Auto von Friedrich K. gefallen. Die Heckscheibe ging kaputt, die Karosserie wurde zerbeult. Die Werkstatt bezifferte den Schaden mit 3000 Euro. „Meine Versicherung hat die Übernahme abgelehnt und gemeint, ich soll mich an die Versicherung der Gemeinde Wien wenden, da der Baum auf öffentlichem Grund steht“, schilderte Herr K. der Ombudsfrau. Doch das half leider nichts.

Die Wiener Städtische Versicherung lehnt die Haftung für den Schaden ab. Eine schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles durch den Versicherungsnehmer könne nicht festgestellt werden. Beim letzten Kontrollgang durch die zuständige Magistratsabteilung im August sei der betroffene Baum als verkehrssicher beurteilt worden. Herr K. geht deshalb nun zu Gericht!

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