Chef verurteilt

Kranausleger tötete Arbeiter: Vier Monate bedingt!

Kärnten
12.11.2020 15:31

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist Donnerstag am Bezirksgericht Völkermarkt ein 39-jähriger Kärntner zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens wurde damit für einen tödlichen Arbeitsunfall im Jahr 2018 verantwortlich gemacht.

Am 9. April 2018 hatten Arbeiter mit dem Kran Deckenteile hochgehoben, als der Ausleger plötzlich zu Boden stürzte. Ein 26-Jähriger aus dem Bezirk Feldkirchen wurde von dem Ausleger getroffen; er starb noch an der Unfallstelle. Ein weiterer Arbeiter (damals 42) wurde gestreift und verletzt.

Dem 39-Jährigen wurde vorgeworfen, dass es bei gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Krans gehapert habe. Der Prozess am Donnerstag drehte sich wieder um die Frage, wann der Kran zuletzt überprüft worden war. Denn seit geraumer Zeit hätten vorgeschriebene „wiederkehrende Prüfungen“ gefehlt.

Vor dem Unfall selbst hatte ein Kran-Unternehmen Reparaturen an dem Gerät durchgeführt und es zuvor begutachtet: „Eine wiederkehrende Überprüfung laut Arbeitsmittelverordnung hätten wir aber nicht machen dürfen und hatten auch keinen Auftrag dafür.“

Laut Sachverständigen habe es einen Konstruktionsfehler am Kran gegeben. Schon vor 25 Jahren hatte die Herstellerfirma deshalb Schrauben an ihre Vertriebspartner ausgeschickt. Diese dürften aber nicht eingesetzt worden sein. Eine Schraubenmutter soll gefehlt haben, eine Schraube sei komplett durchgerostet gewesen.

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„Wenn man einen Kran betreibt, muss man wissen, was vorgeschrieben ist.“

Richter Stefan Jannach

Verteidiger Karl-Heinz de Cillia verwies auf unterschiedlichen Prüfungen: Die jährlichen Prüfungen und die Aufstellungsprüfung. Seiner Argumentation nach müsse derjenige, der so eine Aufstellungsprüfung durchführt, sich vergewissern, dass die jährlichen Checks durchgeführt werden.

Richter Stefan Jannach sprach den 39-Jährigen schließlich schuldig: „Wenn man einen Kran betreibt, muss man wissen, was vorgeschrieben ist.“ Seit 2014 hätte es keine Prüfung mehr gegeben. Als Geschäftsführer müsse man das aber kontrollieren.“ Der Richter räumte ein, dass der Beschuldigte von den Firmen wohl im Regen stehengelassen worden war.

Neben dem Schuldspruch für den Geschäftsführer verhängte Jannach über dessen Unternehmen auch eine Geldbuße von 6.000 Euro. Der Verteidiger meldete volle Berufung an, Staatsanwalt Heidinger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 Kärntner Krone
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