Der Zufall spielte dem Angeklagten in die Hände: Als die Dame mit einem Bekannten unterwegs war und dieser ein akutes gesundheitliches Gebrechen erlitt, war der 28-Jährige rasch als Ersthelfer zur Stelle. Die resultierenden „Vorschusslorbeeren“ nutzte der Angeklagte prompt aus, um die Frau um finanzielle Hilfe zu bitten. Zunächst waren es 3500 Euro für Möbelkäufe, kurz darauf 4600 Euro, weil seine kranke Freundin ein Kind erwarte.
Opfer machte es Täter leicht
„Die Leichtgläubigkeit des Opfers hat Ihnen natürlich geholfen“, spielte der Staatsanwalt auf die Tatsachen an, dass die Frau nur den Vornamen und eine Telefonnummer des Schuldners hatte. Auch über eine Rückzahlung wurde nicht detailliert gesprochen. „Wie es ihm halt finanziell ausgeht. Ein Geschenk war es aber nicht“, sagte das Opfer. Und ergänzte, dass sie niemals einem Spielsüchtigen Geld gegeben hätte.
Schadensgutmachung schwierig
Der Mittellose kam mit 960 Euro Geldstrafe (Hälfte bedingt) wegen schweren Betruges davon. Der Richter riet der Frau, mit dem Urteil beim Bezirksgericht einen Exekutionstitel zu beantragen. Sie ist aber nur eine von vielen Gläubigern. Der 28-Jährige arbeitet als Zusteller, Lohnpfändungen laufen bereits.
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