Keine Schneeräumung

Sparen beim Winterdienst an Bus-Stationen

Niederösterreich
16.09.2020 08:30
Die Stadt Klosterneuburg spart im kommenden Winter die Schneeräumung in Bushaltestellen ein. Im Rathaus sieht man da die Anrainer und Linienbetreiber in der Pflicht. Diese müssten auch die Haftung übernehmen, sollte ein Fahrgast in einer Station ausrutschen. Betroffene befürchten hohes Konfliktpotenzial

„Wir wurden ein Opfer der Rechtssprechung“, begründet Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager den Schritt der Stadt, heuer die Schneeräumung in den Bushaltestellen einzustellen. Im vergangenen Jahr stand nämlich der Bauhofleiter nach einem Winterunfall an einer Station vor Gericht. Und da sich die Auslegung der Gesetze offensichtlich verschärft hat, suchte man im Rathaus einen Weg, sich der leidigen Aufgabe zu entledigen. Und in Zeiten Corona-bedingt klammer Gemeindebudgets auch Kosten einzusparen und das Haftungsrisiko abzuwälzen.

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Wir können nicht länger für etwas die Kosten übernehmen, wofür wir nicht zuständig sind. Das ist nicht im Sinne der Steuerzahler.

Stefan Schmuckenschlager, Bürgermeister von Klosterneuburg

Fündig wurde man in der Straßenverkehrsordnung. Für die „winterliche Betreuung“ von Gehsteigen sind laut StVO die Anrainer zuständig. Gemeinsam mit Linienbetreibern, sofern die „Auftrittsflächen von Bushaltestellen“ auf den Gehsteigen liegen. Das teilte der Stadtbaudirektor in einem Brief den Busunternehmen mit. Gleich mit dem guten Tipp, sich rasch mit den „zuständigen Grundeigentümern“ abzusprechen und zu prüfen, „ob ihre Betriebshaftpflichtversicherungspolizze dieses Risiko abdeckt“. Denn im Falle eines Ausrutschers eines Fahrgastes in einer Haltestelle bestehe eine „Solidarhaftung von Anrainern und Linienbetreibern“, erklärt Wolfgang Heufler, Anwalt und Berater der Stadt in dieser Causa.

Wobei weitere Fragen offen sind: Anrainer sind von 6 bis 22 Uhr für geräumte Gehsteige zuständig, der Linienverkehr beginnt früher, endet später. Und nicht vom Schnee befreite Haltestellen dürfen die Chauffeure gar nicht anfahren – was passiert aber, wenn dort Fahrgäste zu- oder aussteigen wollen und der Bus durchfährt? Ärger scheint also vorprogrammiert.

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Die beste Lösung wäre, wenn der Bund finanzielle Mittel bereitstellt und die Gemeinden für diesen Aufwand entschädigt.

Dr. Wolfgang Heufler, Juristischer Berater der Stadtgemeinde

Daher empfiehlt Heufler Anrainern und Busunternehmern, eine Firma mit der Schneeräumung zu beauftragen: „Dann sind sie aus der Haftung raus.“ Die beste Lösung wäre, wenn der Gesetzgeber für klare Fronten sorgen würde (siehe Zitat). Das ist auch Schmuckenschlagers Intention, sagt er.

Christoph Weisgram, Kronen Zeitung

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