Der Kupferdiebstahl war schnell aufgeklärt, denn der betroffene Mitarbeiter (26) gab alles zu. Er habe damit seinen Haschischkonsum finanziert - dafür bekam er vom Richter 1.440 Euro Geldstrafe auf Bewährung aufgebrummt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Viel spannender war aber ein "Abfallprodukt" der Ermittlungen. Der Kupferdieb hatte munter drauflos geplaudert und von einer gängigen Praxis im Lager erzählt. Man habe Abfallprodukte an Kunden "schwarz" verkauft und das Geld untereinander aufgeteilt oder in eine so genannte "Saufkasse" eingezahlt.
Von diesen Verkäufen wusste der Chef aber nichts und so wurden drei weitere Mitarbeiter ebenfalls wegen Diebstahls angezeigt. Alle drei arbeiten aber nach wie vor im Betrieb, denn der Chef hätte prinzipiell nichts gegen diese Praxis. Allerdings das Finanzamt...
Mittlerweile wird der Schrott offiziell verkauft und der Chef zahlt von sich aus etwas in die "Betriebskasse". Das Verfahren gegen die drei Mitarbeiter wurde diversionell geregelt - sie zahlen je 500 Euro und sind dafür aber nicht vorbestraft.
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