„Der hätte locker weitere hunderte Jahre gepackt“, soll der Baumschneider den guten Zustand des Ahorn noch kommentiert haben. Auf Wunsch des Grundbesitzers, der im Zweitwohnsitz-Gebiet Ahrleiten am Fuße des Selbhorns bauen will, musste er aber weichen. Nachbarn sind schockiert. Bei der Bezirkshauptmannschaft gingen auch Anzeigen ein. Die Beseitigung des stummen Zeitzeugen sei ohne Bewilligung der Behörde passiert. Auch eine Ausnahmegenehmigung sei laut Naturschutzgesetz unzulässig, so die Argumentation.
Behörde bewertet den Fall gelassen
„Wenn gleich neben dem Baum Sumpfdotterblumen wachsen, müsste eigentlich klar sein, dass man ihn nicht anrühren darf“, so erboste Anrainer. Beim Standort handle es sich um eine schützenswerte Feuchtwiese. Es gehe bei der Baumfällung nur um Bauinteressen des Eigentümers. Dem Vernehmen nach handelt es sich beim Käufer um einen US-amerikanischen Investor.
In diesem Zusammenhang ist es besonders bemerkenswert, dass Bürgermeister und Naturschutzbehörde den Baummord sehr gelassen bewerten. In der Bezirkshauptmannschaft heißt es, dass der Baum nicht in der Liste der Naturdenkmäler aufscheine.
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