Eine wegen mutmaßlich rassistischer Inhalte umstrittene Grazer Bachelorarbeit über die „innerartliche Variation“ der Stimme ist von einer Kommission fertig überprüft worden: „Die Arbeit ist zwar sowohl im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis als auch aus wissenschaftsethischer Perspektive problematisch. Es gibt aber keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Verfahrens zur Ungültigkeitserklärung.“ Stattdessen wird der Verfasser angezeigt.
Die Diplomarbeit war 2018 an der Fachhochschule Joanneum am Studiengang für Logopädie entstanden und hatte wegen mutmaßlich rassistischer Inhalte im Vorjahr für Wirbel gesorgt: „Die Inhalte entsprechen dezidiert nicht den Werten der FH Joanneum und ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten“, hieß es seitens der Hochschule. Gutachten waren in der Folge zu unterschiedlichen Ergebnissen und Empfehlungen gekommen. Daher wurde im Oktober 2019 eine Kommission unter der Leitung des ehemaligen Professors für öffentliches Recht an der Uni Graz, Christian Brünner, eingesetzt, die die mögliche Aberkennung der Arbeit überprüft hat.
Anzeige wegen Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts
Die Kommission untersuchte von November 2019 bis März 2020 unterschiedliche Aspekte der rechtlichen, wissenschaftlichen und wissenschaftsethischen Grundlagen der Bachelorarbeit. Ein Verfahren zur Ungültigkeitserklärung könne nach deren Schluss nicht eingeleitet werden.
Die Kommission empfahl jedoch, dass die FH Joanneum eine Anzeige gegen den Verfasser der Bachelorarbeit wegen Verdachts der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im Sinne des Verbotsgesetztes bei der Landespolizeidirektion Steiermark einbringen soll. Dieser Schritt sei von der FH bereits gesetzt worden, hieß es am Freitag in einer Aussendung.
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