„Mein Kind hat keine Frühwarnung bekommen, jetzt heißt es auf einmal, dass es trotzdem ein Nicht genügend bekommt“, weiß Birgit Schinnerl, Juristin bei der oö. Bildungsdirektion, um die Problematik. „Tatsächlich muss ein Lehrer, sobald er feststellt, dass eine Nähe zu einem Nicht genügend besteht, die Eltern informieren. Wenn er dies allerdings vergisst oder der Schüler den Brief verschlampt, so hat es keine Auswirkung auf die Note. Es handelt sich dabei nur um eine Verletzung der Dienstpflicht. Der Schulqualitätsmanager wird sich sicher mit dem betreffenden Pädagogen darüber unterhalten. Aber es erhöht sicher nicht die Chancen beim Noteneinspruch.“
Verpflichtende Notenbeurteilung
Auch Schulpsychologe Andreas Girzikovsky ist am Schultelefon, bei dem auch die „grassierende Reformitis“ (Lehrergewerkschafter Paul Kimberger) Thema sein wird. Ein Beispiel dazu: Seit Schulbeginn gilt in den Volksschulen ab dem zweiten Semester der zweiten Klasse die verpflichtende Notenbeurteilung. Ergänzt wird die Benotung um eine schriftliche Erläuterung in Form eines standardisierten Bewertungsrasters.
Das „Krone“-Schultelefon findet am Mittwoch, den 29.Jänner, statt. Wenn Sie Sorgen oder Fragen haben, rufen Sie zwischen 11.30 und 12.30 Uhr an oder schicken Sie uns ein E-Mail unter ooe@kronenzeitung.at.
Christoph Gantner, Kronen Zeitung
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