Nach VfGH-Urteil

Sozialhilfe: Bundesländer-Fleckerlteppich bleibt

Österreich
18.12.2019 14:55

Das war ein Nackenschlag für Türkis-Blau: Gleich aus mehreren Gründen hat der Verfassungsgerichtshof die Kürzung der Sozialhilfe für Zuwanderer und Großfamilien aufgehoben. Das bedeutet, dass die Länder nun erst wieder allein zuständig dafür sind - ein Überblick, wer wie viel Sozialhilfe auszahlt.

Die türkis-blaue Idee sah so aus: Weil die Sozialhilfe grundsätzlich in der Kompetenz der Bundesländer liegt, wollte die alte Regierung mit einem sogenannten Grundsatzgesetz einen äußerst engen Rahmen vorgeben, wie viel Länder höchstens auszahlen dürfen. Doch daraus wurde nun nichts, der Verfassungsgerichtshof brachte das Gesetz zu Fall. Von einer raschen Nachfolgeregelung ist fürs Erste einmal noch keine Rede.

Sozialhilfe-Fleckerlteppich bleibt
Das heißt, dass die Sozialhilfe österreichweit ein Fleckerlteppich bleibt. So gibt es in Wien etwa keinerlei Deckelung oder Kürzungen wegen mangelnder Sprachkenntnisse. Auch eine Wartefrist für Zuwanderer gibt es nicht - im Gegensatz zum Burgenland, wo Zuwanderer erst nach einer fünfjährigen Wartefrist Anspruch auf volle Bezüge haben. In der Steiermark bekommen Flüchtlinge etwas weniger und müssen zudem Integrationsauflagen erfüllen - tun sie das nicht, wird gekürzt.

ÖVP und Grüne gehen im Westen eigenen Weg
In Kärnten herrscht die alte rot-schwarze Regelung: Dort beträgt der Bezug monatlich knapp 900 Euro, große Reformen gab es nach der Flüchtlingskrise nicht. Indes haben sich die jeweils schwarz-grünen Landesregierungen in Tirol und Vorarlberg das sogenannte „Westachsen-Modell“ ausgedacht: Alleinstehende bekommen laut diesem rund 650 Euro pro Monat, Menschen in Wohngemeinschaften rund 480 Euro - das zielt vor allem auf Flüchtlinge ab. Werden Integrationsvereinbarungen nicht erfüllt, gibt es Kürzungen.

NÖ und OÖ müssen Änderungen rückgängig machen
Ein Problem haben übrigens Ober- und Niederösterreich. Bisher haben nur diese beiden ÖVP-regierten Länder die türkis-blauen Vorgaben in Landesgesetze gegossen - das muss nun mit dem VfGH-Spruch rückgängig gemacht werden.

Kronen Zeitung/krone.at

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