Viermal verurteilt

16-Jähriger mit steiler Kriminal-Karriere

Salzburg
25.11.2019 14:45

Aggressiv und unbelehrbar: Diese Attribute können einem erst 16-jährigen Salzburger zugeschrieben werden. Dreimal ist der Bursch heuer schon verurteilt worden: jedesmal wegen Körperverletzungen. Doch diesmal sitzt der arbeitslose Schulabbrecher wegen anderer Vorwürfe vor dem Richter: Laut Anklage habe er seine Schwester und andere mit dem Tod bedroht - und er hatte offenbar mit einer 12-Jährigen Sex . . . 

Drei Vorstrafen zählt Richter Thomas Tovilo-Moik auf. Alle wurden heuer ausgesprochen: im März, im April und im Oktober. Jetzt ist der 16-Jährige, der zurzeit in U-Haft sitzt, erneut angeklagt: gefährliche Drohung, schwere Nötigung und sexueller Missbrauch von Unmündigen. Auf die drei Fakten angesprochen, zeigt sich der Bursch mit gefärbten Haaren nicht wirklich geständig. Dass es ein Gespräch mit seiner Schwester gab, stellt er genauso wenig in Abrede wie den Wortlaut: Todesdrohungen, sofern sie eine Beziehung mit seiner Verflossenen eingeht. „Ich hab nichts schlechtes gemeint. An dem Tag war ich grantig.“ Schwester und deren Freundin seien seiner Meinung nach „aus Langeweile“ zur Polizei gegangen.

Drei Vorstrafen und drei Vorwürfe

Faktum 2 - Missbrauch: Dass er Sex mit einem Mädchen hatte, stellt er nicht in Abrede. Er weiß nur nicht mehr, wann genau. Und auch nicht, wie alt das Mädchen war. Zur Tatzeit jedenfalls noch 12, merkt der Richter an: „Sie kennen die Regeln?“

Strenge Worte zeigen Wirkung

Faktum 3, eine Drohung mit einem ausgeklappten Messer, stellt er anfangs ganz in Abrede. Auch, nachdem der Richter Zeugenaussagen vorliest. Die strengen Worte von Staatsanwalt Tomas Schützenhofer, ob er das Gericht für blöd verkaufen wolle, zeigen letzlich Wirkung. Teilweise gesteht er.

Bursch will mit Freunden brechen

„Wie soll es weitergehen“, fragt sich Tovilo-Moik, blickt dabei zum Burschen in der Mitte des Verhandlungssaales. „Wenn das so weitergeht, bleiben nur Gefängnisstrafen übrig“. Der Bursch sieht seine Freunde als Grund: Er lasse sich zu leicht anstiften, erzählt er. 

Urteil: 15 Monate teilbedingte Haft, fünf muss er davon absitzen. Es ist bereits rechtskräftig. 

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