Es war der 24. August gegen 17 Uhr, als der junge Lenker mit einem 370 PS starken BMW bei der Umfahrungsstrecke in Bischofshofen in Richtung St. Johann im Pongau von einem Verkehrspolizisten geblitzt wurde. 143 Stundenkilometer zeigte die Tacho-Nadel des Schülers an – in einem Bereich, wo Tempo 80 gilt.
Trotz Beschwerde nicht zur Verhandlung erschienen
Nach fünf Kilometern stoppte der Beamte den Autofahrer. Daraufhin erklärte der Schüler, dass er in Eile sei und zum Training müsse. Doch der Polizist nahm ihm den Führerschein ab. Gegen die Strafe legte der Autofahrer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein, sprach dabei sogar von einer Fehlmessung. Und er meinte sogar, dass es in dem dortigen Bereich gar nicht möglich sei, so schnell zu fahren. Zur ersten Verhandlung im Mai kam der Raser nicht: Er gab an, krank zu sein. Die gleiche Erklärung gab der Schüler beim zweiten Termin im Oktober ab – ohne ärztliche Bescheinigung. Das Gericht wies die Beschwerde letztlich ab, der Schüler muss 440 Euro zahlen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.