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Das Bundesland Salzburg wird vorerst kein Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe beschließen. Das teilte Sozialreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) am Donnerstag mit. „Wir sind mit unseren Koalitionspartnern davon überzeugt, dass wir – wie andere Bundesländer auch – die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten“, sagt Schellhorn.
Nach der Entscheidung könne man die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene neu bewerten. „Vor allem das enge Korsett des Grundsatzgesetzes macht es uns Ländern fast unmöglich, Härten abzufedern. Das widerspricht dem bisherigen Verständnis, und ich hoffe hier sehr auf mehr Spielraum, damit wir armutsgefährdete Menschen in Salzburg besser unterstützen können.“
Die Grüne Klubobfrau im Landtag, Kimbie Humer-Vogl, ergänzte: „Wir haben immer gesagt, dass wir das Erbe der türkis-blauen Bundesregierung nur unter Zwang annehmen. Das Grundsatzgesetz verschärft die ohnehin viel zu hohe Kinderarmut in Österreich.“
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