12 Monate Haft

Streit unter Freunden endete mit Stich in Rücken

Steiermark
04.11.2019 17:15

Ihre Freundschaft haben zwei junge Steirer äußerst unterschiedlich wahrgenommen. Im Juni des heurigen Jahres eskalierte der Streit wegen eines Kroatien-Urlaubs und ausgeplauderter Geheimnisse. Mit einem Küchenmesser stach der Angeklagte (24), der einen Tötungsvorsatz bestreitet, seinem „besten Freund“ in den Rücken. Das (nicht rechtskräftige) Urteil am Montag: zwölf Monate Haft wegen schwerer Körperverletzung.

„Er hat mich als Versager dastehen lassen, obwohl ich immer alles für ihn getan habe. Ich wollte, dass er einmal merkt, wie es ist, wenn man anderen wehtut“, gibt der wegen Mordversuchs Angeklagte (24) die Tat zu. Töten hätte er seinen besten Freund (21) aber nie wollen.

Aufgestaut habe sich alles, nachdem der Angeklagte aus Geldnot einen Kroatien-Urlaub absagen musste. Dann erzählte er auch noch der Mutter des späteren Opfers von dessen Frauengeschichten und Drogenproblemen.

Für Freund Strafe übernommen
„Er wollte, dass ich das zurücknehme und seiner Mutter sage, ich hätte gelogen. Ich wollte aber nicht schon wieder für ihn geradestehen!“, betont der 24-Jährige, der sogar einmal für seinen Freund eine Strafe wegen Zuschnellfahrens auf sich nahm, damit dieser nicht wieder seinen Führerschein verlor.

„Habe gemerkt, was für einen Blödsinn ich gemacht habe“
Dann der Kurzschluss: Bei einer Aussprache in der Wohnung des Postbediensteten schnappte sich dieser ein Küchenmesser und stach seinem Freund in den Rücken. Der rannte davon und rettete sich zum Haus seiner Eltern. 

„Ich hab’ gemerkt, was für einen Blödsinn ich gemacht habe. Deshalb bin ich ins Auto gestiegen, um ihn zu suchen, schließlich musste er sofort ins Krankenhaus“, beteuert der Angreifer vor Gericht. „Als er mich gesehen hat, hat er Gas gegeben und ist direkt auf mich zugefahren! Mit jedem Herzschlag habe ich gespürt, wie noch mehr Blut aus der Wunde herausquoll“, behauptet hingegen der verletzte Steirer.

„Alles überhaupt nicht wahr“
Überhaupt erzählte das Opfer eine völlig konträre Geschichte. Seine Familie hätte sich aufopfernd um den Angeklagten gekümmert, der sich gerne als Opfer darstelle, manipulativ sei und Drogen im Ort verkaufen würde. Blutige Wäsche nach Schlägereien habe der Angeklagte auch nie für ihn gewaschen - „das ist alles überhaupt nicht wahr“.

Der 21-Jährige leide nach eigenen Angaben seit der Tat unter ständiger Angst, vermute überall eine Waffe und könne nirgendwo alleine hingehen. „Als Sie kürzlich einen Dieb überwältigten, waren Sie aber höchst unerschrocken“, konfrontiert ihn der Verteidiger. „Da wussten Sie ja auch nicht, ob der Mann nicht eine Waffe bei sich trägt oder nicht.“ - Schweigen.

„Nur drei Zentimeter tief eingedrungen“
Verteidiger Wolfgang Vacarescu versuchte, den Vorfall zu relativieren: „Das Messer ist nur drei Zentimeter tief eingedrungen“, erklärte er. Außerdem habe der Angeklagte selbst sofort die Polizei gerufen. „Das ist kein Totschlag und keine Notwehr, er ist schuldig wegen schwerer Körperverletzung.“

Am späteren Montagnachmittag dann das Urteil: Die Geschworenen sahen keinen Mordversuch, sondern eine schwere Körperverletzung - zwölf Monate unbedingte Haft. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Angeklagte legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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