Urteil in Prozess

Messer in Brust: Paar stritt trotz Lebensgefahr

Wien
11.10.2019 19:09

Was man mit einem Beinahe-Stich ins Herz noch machen kann, bevor man umfällt? Streiten! Das gelang zumindest einem Paar in Wien: Verliebt-verhasstes Gezanke, sie verletzt ihn mit einem Messer. Er merkt es kaum, sie streiten weiter, bevor er einknickt - und sie sich ärgert, dass er sich nicht um sie kümmert ...

Energiegeladen dürfte die Beziehung gewesen sein, sie vielleicht eine Spur zu sehr Drama Queen, er vielleicht etwas zu viel Macho. An jenem Feber-Tag 2016 soll sie jedenfalls durchs offene Fenster in seine Wohnung gekommen sein. Mit einem Messer. Ihn beschimpft haben, weil er ihr nicht die Tür öffnete, lieber mit einem Freund Fußball schaute. Soll dann laut Anklage zugestochen haben. Und als er irgendwann zusammenbrach, sich nur darüber beschwert haben, dass er ihr Make-up zerstört.

„Ich war ungeschminkt“, betont sie jetzt. Und Verteidiger Andreas Strobl: „Sie hat sich nur verteidigt.“ Sie habe nicht zugestochen, sondern lediglich „das Messer zwischen sich und ihn gebracht“.

(Bild: APA/Georg Hochmuth)

„Ich war wütend, was er veranstaltet“
Sie gibt zu, geschimpft zu haben: „Ich war wütend, was er veranstaltet.“ Und er wohl sauer über ihr lautstarkes Theater, über das sich schon Nachbarn beschwerten. Da habe er sie geohrfeigt, ihr den Mund zugehalten, sagt sie. Das Messer sei dagelegen, sie nahm es: „Ich wollte ihm zeigen, dass ich am Ende bin. Aber ich habe nur einmal hingepikst, ich wollte ihn nicht töten!“ Und weil man sich doch liebt, bestätigt er jetzt überraschend ihre Aussage im Gericht.

Notwehrüberschreitung
Die Geschworenen machten am Freitagabend im Zuge der Urteilsverkündung Notwehrüberschreitung geltend. Die Angeklagte wurde zu acht Monaten bedingt verurteilt, in der Folge sofort enthaftet. Die Geschworenen billigten der Frau zu, zur Abwehr des Angriffs zum Messer gegriffen und „dabei das gerechtfertigte Maß an Notwehr überschritten“ zu haben. Die Notwehrüberschreitung wurde als grob fahrlässige schwere Körperverletzung qualifiziert.

Silvia Schober, Kronen Zeitung/krone.at

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