Sie sagt, es war ein großzügiges Geschenk. Er sagt, sie durfte die teure Luxus-Uhr nur leihweise tragen. Jetzt – nach der Trennung – wird um die Patek Philippe im Wert von 100.000 Euro gestritten. Sogar im Wiener Landesgericht. Wobei sich die Frage aufdrängt, ob das der richtige Ort ist.
Es sind große Zahlen und teure Marken, mit denen im Wiener Landl jongliert wird. Im Mittelpunkt: Eine Uhr der Marke Patek Philippe mit einem Wert von 100.000 Euro. Um die jetzt ein Ex-Unternehmerpaar streitet. Denn die 50-Jährige ist der Auffassung, ihr damaliger Lebensgefährte hätte ihr das Luxusgut geschenkt, als die beiden die Uhr bei einem Salzburger Juwelier abgeholt und an ihr Handgelenk angepasst haben.
Neustes Stück für Sammlung
Der erfolgreiche Unternehmer meint jedoch, er habe die Patek Philippe als Wertanlage gekauft – er hat bereits eine beachtliche Sammlung zu Hause. Nach der Trennung im August forderte er die vermeintlich geschenkte Uhr zurück. Ohne Erfolg. Also zeigte der Oberösterreicher seine Ex an.
Er hat mir gesagt, dass ich eine Damen-Patek bekomme.
50-jährige Unternehmerin als Angeklagte
„Er weiß anscheinend nicht, was ein Geschenk ist“, empört sie sich nun vor Gericht. Er hätte auch einen Ring zurückgefordert, den er ihr zum Valentinstag gekauft hat. Für sie war klar: „Er hat mir gesagt, dass ich eine Damen-Patek bekomme.“ Sie beschreibt den Mann als überaus sprunghaft: „Seine Laune hat sich mit dem Wind gedreht.“ Einmal habe er die Uhr als seine und einmal als ihre angesehen.
Geburtstagsgeschenk vom Sohn behalten?
Dass das Luxusgut der 50-Jährigen gehört hat, sagt auch ihr zwölfjähriger Sohn, der im Zeugenstand Platz nimmt. Er erzählt bildlich von der silbernen Patek Philippe mit dem blauen Ziffernblatt und der Diamantumrandung, die seine Mama zum Beispiel im Flugzeug in ihrer hellblauen Bottega-Handtasche hatte. Auch er sei nach der Trennung um ein Geschenk vom Oberösterreicher umgefallen: Das Mountainbike, das er zum Geburtstag bekam, sah er nie wieder.
Luxusuhr bleibt bei Polizei
Aber im Prozess geht es letztlich um die 100.000-Euro-Uhr, die seit einigen Monaten nun bei der Polizei liegt. Und da wird sie jetzt noch weiter liegen bleiben. Den rechtmäßigen Besitzer kann der Schöffensenat nämlich nicht mehr feststellen – es gibt einen Freispruch von der Veruntreuung. Jetzt wird wohl zivilrechtlich weiter gestritten ...
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