Neues Durchgriffsrecht

Hofer kann ab Samstag FPÖ-Mitglieder suspendieren

Österreich
13.09.2019 09:28

Die FPÖ wird am Samstag am Bundesparteitag in Graz nicht nur ihren designierten Obmann Norbert Hofer offiziell zum Parteichef wählen. Auch dessen Wunsch nach einer Fortsetzung von Türkis-Blau soll untermauert werden: Der FPÖ-Leitantrag hat die „vollständige“ Umsetzung des mit der ÖVP ausgearbeiteten Regierungsprogramms zum Ziel. Brisant: Außerdem erhält Hofer ein Durchgriffsrecht bei Parteiausschlüssen.

Der Titel des Leitantrags lautet: „Zusammen. Für ein faires, sozial gerechtes und heimattreues Österreich!“ Erklärtes Ziel ist die Fortsetzung des türkis-blauen Kurses: „Die zuständigen Organe der FPÖ mögen darauf hinarbeiten, dass das gemeinsam mit der ÖVP ausgearbeitete Regierungsprogramm ,Zusammen. Für unser Österreich.‘ in Zukunft vollständig umgesetzt werden kann, um weiterhin eine faire, soziale und heimattreue Politik zu gewährleisten“, heißt es im Antrag, über den die Delegierten am Samstag abstimmen werden.

Begründet wird das Vorhaben vor allem mit der Notwendigkeit einer Fortsetzung des restriktiven Kurses in Migrations- und Asylfragen. Auch wird auf das Ziel, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent des BIP zu bringen, hingewiesen. Und punkto direkte Demokratie wird im Leitantrag die FPÖ-Forderung vermerkt, hier noch mehr erreichen zu wollen, als im Regierungsprogramm 2017 beschlossen worden war: Dieses sah vor, dass Volksbegehren ab 900.000 Unterschriften einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden müssen (Umsetzung ab dem Jahr 2022). Hier will die FPÖ ein niedrigeres Unterschriften-Limit.

Mehr Macht für den Bundesparteiobmann
Ein weiterer Antrag beschäftigt sich mit der Machtausstattung des Bundesparteiobmannes und anderen Änderungen der Bundessatzung der Partei. Bei „Gefahr in Verzug“ soll der Obmann künftig die Mitgliedschaft „eines jeden Parteimitgliedes suspendieren“ können, heißt es im Antrag. Über die Beendigung der Suspendierung soll dann im Anschluss im Falle von Mitgliedern der Bundesparteileitung der Bundesparteivorstand entscheiden, bei allen anderen der jeweils zuständige Landesparteivorstand. Damit soll für den Obmann „die Möglichkeit geschaffen werden, unterhalb der Schwelle eines Parteiausschlusses vorläufig die Mitgliedschaft eines jeden Parteimitgliedes aussetzen zu können, um Schaden von der Partei abzuwenden“.

Gestärkt werden soll auch das Recht des Obmannes betreffend Parteiausschlüssen: Der Bundesparteitag gehe davon aus, „dass der Bundesparteiobmann das Recht hat, in besonderen, dringlichen und schwerwiegenden Fällen auch Parteimitglieder, die nicht Mitglieder der Bundesparteileitung sind, auszuschließen“. Bisher konnte der FPÖ-Chef nur jene Mitglieder ausschließen, die der Bundesparteileitung angehörten. Bereits im Vorfeld hatte Hofer erklärt, diese Maßnahme sei mit den Landesparteien abgesprochen.

Keine „fördernden Mitglieder“ mehr
Ebenfalls im Antrag enthalten ist das Vorhaben, in der FPÖ künftig auf „fördernde Mitglieder“ zu verzichten. Damit will die Partei der von ihr mitgetragenen Änderung des Parteiengesetzes entsprechen. Verhindert werden soll damit, dass Spendenlimits durch die Aufnahme „außerordentlicher“ oder „unterstützender Mitglieder“ und die Entgegennahme entsprechend hoher „Mitgliedsbeiträge“ umgangen werden.

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