„Sein gutes Recht“

Nach Bombendrohung: Verdächtiger (55) schweigt

Tirol
08.07.2019 12:21
Porträt von krone.at
Von krone.at

Nach der Bombendrohung am vergangenen Mittwochabend gegen ein Fast-Food-Restaurant in der Innsbrucker Altstadt und dem darauffolgenden Schusswechsel in der Wildschönau im Tiroler Unterland bleibt das Motiv des 55-jährigen Tatverdächtigen weiter unklar. „Er redet nicht mit uns. Das ist auch sein gutes Recht“, betont Chefermittler Walter Pupp vom LKA Tirol.

Der gebürtige Kärntner, der seit längerem in Tirol lebt, war bei dem Schusswechsel mit den Polizisten zwar schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt worden. Er wurde zweimal getroffen - einmal in den Oberschenkel und einmal in den Unterbauch. Der Mann wurde in der Innsbrucker Klinik operiert und war einige Tage hindurch nicht vernehmungsfähig.

Anrufer sprach auch von Geiseln
 Am Mittwochabend um 19.20 Uhr war bei der Leitstelle Kufstein ein Drohanruf eingegangen. Der Anrufer erzählte, dass er in einem Fast-Food-Restaurant in der Innsbrucker Altstadt eine Bombe platziert hatte, die bald detonieren werde. Der Anrufer gab zudem an, dass er zwei Geiseln habe, wobei er einer davon bereits in den Kopf geschossen habe. Das Lokal und auch die Wohnungen darüber wurden daraufhin sofort evakuiert und der Bereich großräumig abgesperrt.

Verdächtiger mittels Handypeilung ausgeforscht
 In der Zwischenzeit konnte man den Anrufer mittels Handypeilung in der Unterländer Gemeinde Wildschönau orten. An einer Tankstelle im Ortsteil Niederau wollte die Polizei den 55-Jährigen, der alkoholisiert gewesen sein dürfte, schließlich stellen. Die Beamten forderten den Mann auf, seine Hände herzuzeigen, woraufhin der Verdächtige eine Waffe zog und das Feuer eröffnete. Die Polizisten schossen daraufhin zurück und trafen den Mann zwei Mal. Wie sich später herausstellte, war die Waffe des Tatverdächtigen eine CO2-Pistole, die aber täuschend echt aussah.

Bombe bzw. Sprengstoff wurde indes nicht gefunden. Sie waren - ebenso wie die angeblichen Geiseln - „offensichtlich eine Erfindung des Verdächtigen“, erklärte Pupp.

Verdächtiger amtsbekannt
 Der Beschuldigte sei unter anderem wegen mehrerer Gewaltdelikte bereits polizeibekannt gewesen, hieß es. Gegen ihn besteht außerdem ein aufrechtes Waffenverbot, er hätte also auch die CO2-Pistole nicht besitzen dürfen.

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