Nicht rechtskräftig

15 Monate Haft für einen Fahrrad-Dieb

Salzburg
26.04.2019 18:13

Wer Fahrräder stiehlt, kann im Gefängnis landen: Diese Botschaft sendete ein Salzburger Richter mit einem nicht rechtskräftigen Urteil an alle potenziellen Drahtesel-Diebe aus. 15 Monate Haft kassierte demnach ein Ungar (23). 21 Räder soll der Vorbestrafte binnen dreier Monaten in Salzburg gestohlen haben. Sein Anwalt meldete sofort Berufung an.

Sieben Fälle gestand der Angeklagte anfangs gegenüber Richter Peter Egger, die restlichen leugnete er. Bereits im August 2018 hatte der Ungar eine Strafe wegen Rad-Diebstählen ausgefasst. Wenige Wochen später, im Oktober, soll er laut Anklage wieder zugeschlagen haben: Ganze 21 Mal bis zum Dezember, immer im Salzburger Stadtgebiet. Mit einer Zange zwickte er dabei die Rad-Schlösser auf. Und laut Anklage fotografierte er im Zuge der Diebstähle auch seine Beute ab – vermutlich für den Weiterverkauf. Durch die sichergestellten Fotos konnten ihm die Diebstähle zugeordnet werden.

Angeklagter geht in Berufung

Egger sprach letztlich ein Urteil mit Signalwirkung: 15 Monate unbedingte Haft. Verteidiger Berthold Garstenauer meldete für seinen Mandanten Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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