Eigener Sohn (1) starb

Unfall mit zwei Toten auf eisiger Straße: Urteil

Salzburg
25.04.2019 06:19

Eine 31-Jährige, die am 31. Jänner 2019 im Pinzgau einen Verkehrsunfall mit zwei Toten, darunter ihr einjähriger Sohn, verursacht haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Pkw der Frau war auf der B165 auf die Gegenfahrbahn geraten und in ein Auto gekracht. Dessen 44-jährige Lenkerin kam ums Leben.

„Es tut mir unendlich leid. Ich bin natürlich schuldig“, sagte die bisher unbescholtene Angeklagte mit Tränen in den Augen. Sie hatte laut Anklage die Fahrgeschwindigkeit im Bereich der Salzachbrücke bei Hollersbach nicht den winterlichen Fahrverhältnissen angepasst. Auf Bildern sei zu sehen, dass es auf der Brücke eisig gewesen und Schnee gelegen sei, sagte Strafrichterin Dagmar Schmidt. Die Beschuldigte hatte ihr Auto kurz vor dem Unfall nach Ende einer 80 km/h-Begrenzung auf 90 km/h beschleunigt.

In Kurve in Gegenverkehr geraten
Der Wagen der 31-Jährigen, die in Richtung Mittersill unterwegs war, geriet in einer Rechtskurve auf die andere Straßenseite und prallte frontal in den entgegenkommenden Pkw, den die 44-Jährige lenkte. Die Pinzgauerin starb noch am Unfallort. Auch für den einjährigen Sohn der 31-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Die Angeklagte selbst und ihre Mutter, die ebenfalls mit im Wagen saß, wurden schwer verletzt. Deshalb wurde die Beschuldigte auch wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.

Verteidiger Thomas Schwab vertrat allerdings die Ansicht, dass in diesem Fall der Grad der Fahrlässigkeit unter einer groben Fahrlässigkeit liege. Die Straße sei damals griffig und salznass gewesen, und für die Angeklagte sei zunächst nicht erkennbar gewesen, dass es auf der Brücke eisig war. Auch andere Autofahrer seien damals von der Fahrbahn abgekommen, „glücklicherweise kam ihnen kein Fahrzeug entgegen“. Die Richterin gab zu bedenken, dass die Beschuldigte in der Region ihren Wohnort habe und es bekannt sei, dass die Brücke im Winter bei schlechtem Wetter gefährlich sei.

„Menschliche Tragödie“
Sowohl die Richterin als auch der Verteidiger sprachen von einer menschlichen Tragödie. Die Angeklagte sei durch den Tod ihres Sohnes schon genug bestraft worden. Die verhängte gerichtliche Strafe (unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren, Anm.) liege bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren „am untersten Limit“, sagte die Richterin. Eine Diversion sei nicht möglich gewesen, weil eine Person, die nicht zur Familie der Beschuldigten gehörte, ums Leben gekommen sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Staatsanwalt Roland Finster gab keine Erklärung ab.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele