„Schade, dass die Forderungen der Länder nicht berücksichtig werden“, zeigt sich Schellhorn enttäuscht. Vergangene Woche hatten ihm die Ministerin und ÖVP-Klubchef August Wöginger noch zugesichert, den Vorschlag aus Salzburg prüfen zu wollen. Um die extrem hohen Wohnkosten hierzulande abzufedern, wollte das Land Sozialhilfe-Empfängern in Zukunft weiterhin Wohnbeihilfe und Heizkostenzuschüsse auszahlen.
Spenden sind erlaubt, Beihilfen verboten
Allerdings würden diese Leistungen des Landes als Einkommen gewertet und auf die neue Sozialhilfe angerechnet, sodass diese sinken würde. Die Begründung des Ministeriums: Die Anspruchsberechtigten würden ohnehin eine Wohnkostenpauschale erhalten. Das Paradoxe: Sach- und Geldspenden von Privatpersonen oder Vereinen an Sozialhilfe-Empfänger sind erlaubt.
Wie berichtet, soll das neue Sozialhilfegesetz am 1. Juni in Kraft treten. Die Länder müssen es bis Anfang 2020 umsetzen. In Salzburg benötigen knapp 8900 Kinder und Erwachsene Sozialhilfe – im Schnitt 545 Euro im Monat und für einen Zeitraum von siebeneinhalb Monaten.
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