„Verfolgen Falschen“

Grasser sieht sich durch Buwog-Zeugen entlastet

Österreich
11.04.2019 12:04

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sieht sich durch die bisherigen Zeugenaussagen im Buwog-Strafprozess bestätigt. Weder die von der Anklage angeführte Finanzierungszusage des später unterlegenen Bieterkonsortiums in der Höhe von 960 Millionen Euro, die als Tipp an die Konkurrenz weitergegeben worden sein soll, noch die Durchführung einer zweiten Bieterrunde können nach Ansicht des Hauptangeklagten gegen ihn verwendet werden.

Denn der Beschluss sei nicht von ihm alleine, sondern gemeinsam mit der beratenden Kommission gefasst worden. Zudem betonte Grasser am Donnerstag, dass er keine Infos über die Angebote weitergegeben habe. In diesem Zusammenhang wies Grasser auch auf jene Zeugenaussagen hin, die dem verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und dem ebenfalls verstorbenen Ex-Raiffeisenlandesbank-Chef von Oberösterreich, Ludwig Scharinger, wichtige Rollen zugewiesen hatten.

(Bild: APA/Eggenberger Gert)
Der ehemalige Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Ludwig Scharinger (Bild: APA/Neumayr/MMV)
Der ehemalige Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Ludwig Scharinger

Laut dem Zweitangeklagten Walter Meischberger kam der Tipp über die 960 Millionen Euro, die die CA Immo gemeinsam mit ihren Partnern als Finanzierungszusage bekannt gegeben hatte, von Haider. „Wer kann wo wann wie etwas gewusst haben“, stellte Grasser eine rhetorische Frage - und beantwortete dies damit, dass „sehr viele Personen“ etwas gewusst hätten. Neben den Teilnehmern der Sitzung am 7. Juni 2004 im Finanzministerium, als die zweite Bieterrunde beschlossen wurde, sei auch ein weiter Kreis von Personen beim Bieter CA Immo informiert gewesen.

Walter Meischberger postet auf einer von ihm eingerichteten Website regelmäßig seine Sicht der Dinge in der Buwog-Causa. Da darf natürlich auch ein Verhandlungstagebuch nicht fehlen. (Bild: APA/HANS PUNZ/APA-POOL)
Walter Meischberger postet auf einer von ihm eingerichteten Website regelmäßig seine Sicht der Dinge in der Buwog-Causa. Da darf natürlich auch ein Verhandlungstagebuch nicht fehlen.

Grasser spekulierte in seiner langen Stellungnahme darüber, dass die Verschwiegenheitsklauseln rund um die Privatisierung nicht eingehalten worden seien - das würden Zeugenaussagen nahelegen. „Auf der Verkäuferseite war nicht nur ich informiert, sondern sehr viele weitere Personen“, so Grasser zu Richterin Marion Hohenecker. Er vermutete, dass mehr als 20 Personen alleine auf der Verkäuferseite über den Privatisierungsprozess informiert waren und es auch Informationsflüsse nach Kärnten gegeben habe - aber eben nicht durch ihn.

Richterin Marion Hohenecker (Bild: APA/Hans Punz)
Richterin Marion Hohenecker

„Es ist völlig falsch, dass es nur Grasser gewesen sein konnte“
„Es ist völlig falsch, dass die Staatsanwaltschaft sagt, dass nur Grasser weitergegeben haben kann, das ist evident falsch“, empörte sich Grasser und verwies auf zwei Mitglieder der Auswahlkommission. Rainer Wieltsch und Peter Michaelis hätten sogar noch Unterlagen von der Bundeswohnungsprivatisierung gehabt, betonte der Ex-Minister. Bei ihm wiederum seien „keine derartigen Unterlagen“ sichergestellt worden. „Alle Zeugen, die dabei waren, haben bestätigt, dass wir korrekt verkauft haben, das ist die Wahrheit. Die Vorwürfe sind falsch. Seit zehn Jahren verfolgt die Staatsanwaltschaft den falschen Mann.“

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