Wegen Sachbeschädigung

Feuer gelegt: Sechs Schubhäftlinge verurteilt

Wien
22.03.2019 18:49
Porträt von krone.at
Von krone.at

Jene sechs Schubhäftlinge, die am 14. September 2018 ihre Zelle im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) Hernals angezündet hatten, sind am Freitagabend am Landesgericht für Strafsachen schuldig erkannt worden. Sie wurden aber nicht - wie angeklagt - wegen versuchter Brandstiftung, sondern wegen schwerer Sachbeschädigung, fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Die Angeklagten erhielten bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten. In zwei Fällen wurden die Strafen zur Gänze auf Bewährung ausgesprochen, ein Angeklagter bekam von seinen neun Monaten drei bedingt nachgesehen. 

Den unbedingten Strafteil hat er bereits unter Anrechnung der U-Haft verbüßt. Die übrigen Angeklagten, darunter ein 21 Jahre alter Afghane, von dem die Idee zum Feuerlegen ausgegangen sein soll, fassten unbedingte Strafen aus. Ausschlaggebend dafür war in diesen Fällen ein getrübtes Vorleben in Form rechtskräftiger Vorstrafen.

Jene drei Angeklagte, deren Strafen zur Gänze bedingt nachgesehen wurden bzw. deren unbedingter Strafteil unter Anrechnung der U-Haft als abgesessen gilt, wurden nach der Urteilsverkündung formal enthaftet. Allerdings dürften sie nicht auf freien Fuß gelangen, wie ihre Rechtsvertreter nach Schluss der Verhandlung bestätigten.

Zurück in Schubhaft
Die Anwälte gingen davon aus, dass die Betroffenen - zwei Afghanen und ein Iraner - von der U-Haft umgehend zurück in Schubhaft genommen werden. „Ihre Abschiebebescheide sind ja weiter aufrecht“, hieß es. Noch während der Urteilsverkündung telefonierten anwesende Polizeikräfte, um die nahtlose Überstellung der drei Männer von der Justizanstalt Josefstadt in Schubhaft zu organisieren.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während die Verteidiger nach Rücksprache mit ihren Mandanten durchwegs auf Rechtsmittel verzichteten, gab der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung ab.

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