Prozess in Klagenfurt

Haftstrafen für zwei Kärntner nach Schlägerei

Kärnten
18.03.2019 13:25

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt zwei Kärntner, 27 und 22 Jahre alt, zu zwei Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Während der 27-Jährige die volle Zeit absitzen muss, werden dem anderen 16 Monate bedingt nachgesehen. Die beiden hatten am St. Veiter Wiesenmarkt 2018 einen 72-Jährigen und dessen Schwiegersohn zusammengeschlagen.

Im gesamten Prozessverlauf hatte es unterschiedliche Aussagen zum Tathergang gegeben. Fest stand lediglich, dass am Ausgang des Wiesenmarktgeländes einer der beiden Kärntner gegen eine Hauswand uriniert hatte - daraufhin hatte ihn der 72-Jährige zur Rede gestellt. Was dann passierte, hatte Staatsanwältin Gabriele Lutschounig beim Prozessauftakt im Februar als „vollkommen unkontrollierten Aggressionsausbruch“ bezeichnet:

Der 22-Jährige und sein 27-jähriger Begleiter schlugen den 72-Jährigen und seinen Schwiegersohn nieder - laut Anklage versetzten sie ihren Opfern Faustschläge und Fußtritte. Für den älteren Deutschen endete die Attacke mit einem komplizierten Nasenbeinbruch, der andere kam mit leichten Verletzungen davon. Die beiden Kärntner flüchteten, wurden aber kurze Zeit später festgenommen.

Der 22-Jährige bekannte sich vor Richterin Sabine Roßmann, die dem Schöffensenat vorsaß, vollinhaltlich schuldig. Er habe dem 72-Jährigen einen Faustschlag versetzt, bei dem er ihm wohl die Nase gebrochen habe, danach habe er auch noch auf den am Boden Liegenden eingetreten. Der 27-Jährige gab jedoch an, nur Faustschläge gegen den Schwiegersohn des Älteren ausgeteilt zu haben - vornehmlich um sich zu wehren, da dieser ihn ebenfalls geschlagen habe. Fußtritte wollte er keine gesetzt haben, weshalb er sich lediglich der Körperverletzung schuldig bekannte.

Am Montag wurde schließlich ein medizinisches Gutachten präsentiert, das der Verteidiger des 27-Jährigen angefordert hatte. Dieser hatte sich nämlich damit verantwortet, dass er am Tag der Tat gar nicht Tritte austeilen habe können - er sei nämlich wegen einer Sprunggelenks-Verrenkung gehandicapt gewesen. Dem widersprach allerdings der Sachverständige Wolfgang Tributsch: Der Angeklagte sei sehr wohl in der Lage gewesen zu treten.

Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren sei der Schöffensenat auf die Strafdauer von zwei Jahren gekommen. Bei dem 22-Jährigen - er hat eine einschlägige Vorstrafe - sei eine rein bedingte Strafe nicht möglich gewesen. Und bei dem 27 Jahre alten Mann mit vier einschlägigen Vorstrafen habe man keinen Spielraum für eine teilbedingte Nachsicht gesehen.

Der Verteidiger des 27-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der jüngere Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwältin Lutschounig gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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