Ohne Veröffentlichung

Heimliche Nacktfotos: SPÖ plant Gesetz für Strafen

Österreich
07.03.2019 17:04

Die SPÖ plant eine Gesetzesinitiative, um die Strafbarkeit von heimlichen Nacktaufnahmen auch ohne deren Veröffentlichung zu ermöglichen. Auslöser ist der Fall eines Fußballtrainers einer Frauen-Mannschaft in Niederösterreich, dem nach dem Filmen von Spielerinnen keine Anklage droht. „Offensichtlich gibt es hier eine Gesetzeslücke“, kritisierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Donnerstag.

„Es kann nicht sein, dass es strafrechtlich folgenlos bleibt, wenn man so in die Intimsphäre eines Menschen eingreift - auch wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht wurden“, wurde Jarolim in einer Aussendung des SPÖ-Parlamentsklubs zitiert. „Möglich wäre eine Strafbestimmung etwa im Rahmen der Bestimmungen zur Nötigung“, schlug er vor. „Einen Menschen nackt ohne dessen Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren, ist ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung.“ Eine neue strafrechtliche Norm könnte etwa im Abschnitt des Strafgesetzbuches zu „Strafbare Handlungen gegen die Freiheit“ verankert werden.

Heimlich in Umkleidekabine gefilmt
Zwei Spielerinnen im Alter von 19 Jahren hatten laut jüngsten Berichten des „Kurier“ im Vorjahr ihren 27-jährigen Trainer angezeigt, weil dieser sie mit seinem in der Kabine platzierten Handy heimlich gefilmt hatte. Gegen das Strafgesetzbuch habe er demnach jedoch nicht verstoßen. Die Anwältin der betroffenen Frauen wandte sich laut der Zeitung nun an die Datenschutzbehörde, die lediglich eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhängen könnte.

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